wie soll man sich nun verhalten? (Allgemeines)
Hallo Klausi,
Du hast ja inzwischen Dein Profil ergänzt und so ist nun auch erkenntlich, dass Du Mandatsträger (Stelli) bist, was bei meiner ersten Antwort so nicht erkenntlich war. Daher nicht nur ein frohes Neues Jahr, sondern vor allem Willkommen hier bei uns im Forum :flower:
Leider kann bei Deinem Profil dir nur ein Anwalt weiterhelfen. Falls Du Mitglied der Gewerkschaft bist oder im Vdk, kannst Du dich auch dorthin wenden.
Es geht ja u.a. um ausstehende Lohn- bzw. Entgeltfortzahlungsansprüche. Weiter könnten ja ggf. auch bei rechtlich unerlaubtem Fernbleiben von der Arbeit auch arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen. Daher ist eine Klärung hier angeraten.
PS: Ein BEM MUSS der AG anbieten, hierzu besteht eine Rechtspflicht des AG gem. § 84 Abs. 1 SGB IX. Aber als Stelli der SchwbV ist dieses ja bekannt.
Weiter hat der AG in allen Dingen, so auch bei dem von Dir erwähnten Gespräch vorher die SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX einzubinden.
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