Wann muß ich Nachwahlen einleiten (lassen) (Wahlen)

Werner Brösel, Berlin, Wednesday, 13.01.2010, 21:10 (vor 6125 Tagen)

Anmerkung: Das ist die Folge von persönliche Fehlverhalten meines Vorsitzenden. (Siehe Beiträge von 09 und 10/09)

Nachdem die Kündigung nicht zum Tragen gekommen ist (mit auflagen, vor denen er sich gedrückt hat), hat er es wieder getan: Er hat wieder Unendschuldigt gefehlt.:-( Nachdem man Ihn erreicht hat, hat er zugegeben, das er ein Suchtproblem hat (endlich).:-|
Man konnte Ihm zwar dazu bewegen, das er wieder zur Arbeit erscheint, aber der AG hat ihn gleich für das jetzt angelaufende Verfahren von der Arbeit freigestellt.:-(
Außerdem hat man Ihm Mitgeteillt, das man wegen dieses erneute Fehlverhalten nun keine posetive Prognose sehe und Ihn Fristlos Kündige (abehilfeweise Kündigung mit sieben Monatiger sozialer Auslauffrist.):-(
Der BR wird der Kündigung mit den Zusatzt einer Wiedereinstellung bei erfolgreicher Therapie zustimmen.:-)
Da mein Vorsitzender mich praktisch von einer Schulung mit den Thema: Vorgehen bei Kündigungen von SBV Leuten im November rausgeladen hat, weil er selber hingegangen ist, sitz ich jetzt mit ein paar für mich offene Fragen hier::-|
1.) Ist der Vorsitzender auch von der Arbeit als SBV freigestellt>
2.) Wielange ist der SBV im Amt>
3.) Wann muß ich die Nachwahlen neuer Stellvertreter einleiten (ich bin der einzigster Stellvertreter, der zweite Stellvertreter ist zwischenzeitig ausgeschieden)
4.) Muß ich im Herbst 2010 trotzdem Neuwahlen einleiten oder gilt dann bei mir(wenn der SBV zum 31.08 ausgeschieden ist) der Sonderstatus, sodas wir dann (mit den dann gewählten Stellvertreter)bis Herbst 2014 gewählt sind>
In den Kommentatren (Knittel oder den Basiskommentar) ist diese Konstallation nicht dargestellt.

Danke für eure Mithilfe im Vorraus.

Helmfried GSBV BSR: Kannst du dich bei mir melden> (wegen der Stellungsnahme an das IA)

Wann muß ich Nachwahlen einleiten (lassen)

hackenberger, Wednesday, 13.01.2010, 21:36 (vor 6125 Tagen) @ Werner Brösel

Hallo Werner,

zu Deinen Fragen folgende Antworten:

Der AG kann zwar einen AN freistellen und sogar ein Hausverbot aussprechen.
Der AG kann aber nicht einen Mandatsträger von seinem Mandat freistellen oder in dieser Funktion ein Hausverbot erteilen.

Bedeutet: Stellt ein AG einen AN frei und erteilt ihm Hausverbot und dieser ist ein Mandatsträger (BR/PR SchwbV) so darf dieser für die Mandatsausübung / -aufgaben den Betrieb betreten und seine Mandatsaufgaben wahrnehmen, ggf. auch mit Hilfe der Polizei, wenn der AG den Zugang verweigert.

Ein Mandatsträger bleibt immer für den gesamten Wahlzeitrau/ -periode im Amt, es sei erlegt sein Mandat nieder, scheidet aus dem Betrieb aus oder ihm wird vom Widerspruchsausschuss entzogen. Siehe hierzu auch § 94 SGB IX.

Stellvertreter werden im Rahmen der SchwbV-Wahlen gewählt. Nachwahlen dürfen nur stattfinden, wenn kein Stellvertreter mehr im Amt ist.

Die Regelung, dass keine Neuwahlen stattfinden müssen, weil die SchwbV zum Regelwahltermin noch keine 12 Monate im Amt ist, findet keine Anwendung auf nachgewählte Stellvertreter.

Wird also z.B. ein Stellvertreter 8 Monate vor Ende des Regelwahlzeitraum nachgewählt, endet sei Mandat mit Ende des Regelwahlzeitraum (Neuwahl), auch wenn er dann erst 8 Monate im Mandat ist.

Wann muß ich Nachwahlen einleiten (lassen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.01.2010, 12:26 (vor 6124 Tagen) @ Werner Brösel

» Helmfried GSBV BSR: Kannst du dich bei mir melden> (wegen der Stellungsnahme an das IA)

Hallo Werner,
über das Forum kannst du dem Helmfried keine Nachricht zukommen lassen, denn er ist hier nicht registriert.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wann muß ich Nachwahlen einleiten (lassen)

Werner Brösel, Berlin, Thursday, 14.01.2010, 17:21 (vor 6124 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke für die schnelle Antwort.
Habe aber noch ein zwei Nachfragen:
OK... er bleibt im Amt, (nicht so gut, denn dann muß ich ja den Job bis zu seiner Genesung alleine machen)
aber wenn seine Kündigung vom IA zugestimmt wird und Sie zum 31.08 (letzter Arbeitstag dann) wirksam wird, was dann> Muß ich dann für 2 Monate Nachwahlen stattfinden lassen>

Wann muß ich Nachwahlen einleiten (lassen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.01.2010, 17:53 (vor 6124 Tagen) @ Werner Brösel

» Danke für die schnelle Antwort.
» Habe aber noch ein zwei Nachfragen:
» OK... er bleibt im Amt, (nicht so gut, denn dann muß ich ja den Job bis zu
» seiner Genesung alleine machen)
Ja. Sieh es als Chance um dich bei den anstehenden Neuwahlen zu positionieren.

» aber wenn seine Kündigung vom IA zugestimmt wird und Sie zum 31.08
» (letzter Arbeitstag dann) wirksam wird, was dann> Muß ich dann für 2
» Monate Nachwahlen stattfinden lassen>
Nein, denn bis das Wahlprocedere (Fristen etc.) angelaufen ist bist du fast schon im regulären Wahlzeitraum.
Du kannst aber schon auf Kandidatensuche gehen um am Wahltag mehrere BewerberInnen zu haben.

PS: Um hier genauer zu antworten wäre es hilfreich gewesen, wenn du dein Profil (z.B. Anzahl der sbM, etc.) ausgefüllt hättest. Sei so nett und mach das bald.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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