Vertrauensmann Behindertenwerkstatt (Allgemeines)
Hallo,
arbeite in einer Behindertenwerkstatt für psychisch behinderte Menschen.
Jetzt hat sich folgendes Problem ergeben;
Unser Vertrauensmann,er ist zugleich Gruppenleiter, also Hauptamtlicher Mitarbeiter der die Werkstattleitung inne hat. Alle behinderten Kollegen haben vollstes Vertrauen zu ihm.
Jetzt zum Problem: Unser Betriebsstättenleiter möchte ihn daran hindern, überall dabei zu sein um uns ausreichend zu unterstützen. Gibt es irgendwelche Gesetzes- Texte, Verordnungen, oder ähnliches, was die Aufgaben unseres Vertrauensmannes definiert>
Wir möchten alle, dass er weiterhin zu unserem Wohle tätig sein kann.
Danke