Vertrauensmann Behindertenwerkstatt (Allgemeines)

friesenstaby, Friday, 15.01.2010, 18:22 (vor 6125 Tagen)

Hallo,
arbeite in einer Behindertenwerkstatt für psychisch behinderte Menschen.
Jetzt hat sich folgendes Problem ergeben;
Unser Vertrauensmann,er ist zugleich Gruppenleiter, also Hauptamtlicher Mitarbeiter der die Werkstattleitung inne hat. Alle behinderten Kollegen haben vollstes Vertrauen zu ihm.
Jetzt zum Problem: Unser Betriebsstättenleiter möchte ihn daran hindern, überall dabei zu sein um uns ausreichend zu unterstützen. Gibt es irgendwelche Gesetzes- Texte, Verordnungen, oder ähnliches, was die Aufgaben unseres Vertrauensmannes definiert>
Wir möchten alle, dass er weiterhin zu unserem Wohle tätig sein kann.
Danke

Vertrauensmann Behindertenwerkstatt

hackenberger, Friday, 15.01.2010, 18:27 (vor 6125 Tagen) @ friesenstaby

Hallo "friesenstaby",

wir sind hier ein Forum für Mandatsträger. Euer Vertrauensmann kennt bestimmt seine Rechte und auch die Rechtsgrundlagen. Dieses auch, da es zu seinen Aufgaben gehört und er sich ggf. Schulen / Quallifizieren kann.

Daher Deine "Sorge" ggf. ok, aber hier leider in diesem Fall nicht der richtige Ort für solche Fragen von ggf. Betroffenen, Sorry aber Bitte um Verständnis.

PS: Soviel doch, die Rechtsgrundlage ist das SGB IX Teil II

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