Vertrauensmann Behindertenwerkstatt (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 15.01.2010, 18:27 (vor 6125 Tagen) @ friesenstaby

Hallo "friesenstaby",

wir sind hier ein Forum für Mandatsträger. Euer Vertrauensmann kennt bestimmt seine Rechte und auch die Rechtsgrundlagen. Dieses auch, da es zu seinen Aufgaben gehört und er sich ggf. Schulen / Quallifizieren kann.

Daher Deine "Sorge" ggf. ok, aber hier leider in diesem Fall nicht der richtige Ort für solche Fragen von ggf. Betroffenen, Sorry aber Bitte um Verständnis.

PS: Soviel doch, die Rechtsgrundlage ist das SGB IX Teil II


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