Einführung bzw. Durchführung von Strichlisten (Allgemeines)

rjkrgbg ⌂, Regensburg, Tuesday, 19.01.2010, 12:21 (vor 6121 Tagen)

Hallo zusammen,

habe eine Frage, unser Arbeitgeber hat Strichlisten eingeführt will welche einführen. In wie weit kann er das, uns ist klar das wir wahrscheinlich Strichlisten nicht verhindern können.

Jedoch regen sich die Mitarbeiter auf, weil auf den Strichlisten ihr Name zu vermerken ist und angegeben werden muss. Die Begründung des AG heißt, warum der Name drauf stehen muß, damit sie wissen, wer die Listen abgegeben hat. Angeblich werden sie in einer Gesamtsumme gegenüber den Auftraggeber erfasst.

Wer kann mir helfen> Sind wir als BR gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 beteiligt>
Wie kann ich als Schwerbehindertenvertretung hier nicht zustimmen> Hat dies überhaupt irgendwelche Auswirkungen bei negativer Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung> Was hat der BR für Möglichkeiten>> Ein Muster der Strichliste kann ich gerne zusenden!

Danke im voraus!

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Reinhold Krauß

Einführung bzw. Durchführung von Strichlisten

hackenberger, Tuesday, 19.01.2010, 12:47 (vor 6121 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Reinhold,

» Wer kann mir helfen> Sind wir als BR gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 beteiligt>
Stimmt fasst § 87 Abs,1 Satz 1!
Weiter Mitbestimmung liegt ausschließlich beim BR, nicht bei der SchwbV. Die SchwbV wird nur gem. § 95 Abs. 2 SGB IX gehört, bzw. ihr muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

» Wie kann ich als Schwerbehindertenvertretung hier nicht zustimmen>
Warum willst Du hier so handeln> Die SchwbV übt auch keine Mitbestimmung aus, sie gibt nur ihre Stellungnahme ab. Kann also ein beabsichtigtes Handeln des AG also positiv werten oder andere Vorschläge machen bzw. Anregungen geben.

Die Aufgabe der SchwbV ist es, darauf zu achten, dass der AG die Rechte der Behinderten achtet und dass Behinderte nicht auf Grund der Behinderung benachteiligt werden.

In diesem Falle also Beachtung des § 81 Abs. 4 SGB IX und selbstverständlich des § 95 Abs. 2 SGB IX.

Es ist nicht die Aufgabe der SchwbV irgendetwas zu verhindern. Sie ist auch kein „kleiner BR“. Gerade letzteres bitte beachten, denn sonst kann es zu Missverständnissen mit dem BR kommen.

» Hat dies überhaupt irgendwelche Auswirkungen bei negativer Stellungnahme
» der Schwerbehindertenvertretung>
Im Gesetz bzw. der Kommentierung heißt es, was Du bestimmt aber auch schon einmal gelesen hast ;-)
Die Schwerbehindertenvertretung ist vor einer Entscheidung des Arbeitgebers zu hören, d. h., ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen. Ihre Überlegungen sind bei der Entscheidung des Arbeitgebers ernsthaft mit einzubeziehen.

» Was hat der BR für Möglichkeiten>>
Wir sind hier ein Forum für SchwbV, nicht für BR. Der BR dürfte/ sollte auch wissen wo er welche Möglichkeiten hat.

PS: Anmerkung wegen Deiner Signatur.
Dir ist bekannt, dass auch AG hier mitlesen/ mitlesen können.

Weiter, ist Dir unsere Antwort nicht genung, weil Du die gleiche Frage auch in anderen Foren (BR-Forum) stellst ;-)

Einführung bzw. Durchführung von Strichlisten

rjkrgbg ⌂, Regensburg, Wednesday, 03.02.2010, 11:56 (vor 6106 Tagen) @ hackenberger

Eigentlich ist mir Eure Arbeit genug, wenn es um die SchwbV geht, da seit Ihr ja super! Aber wie Du weiter oben hingewiesen hast, ist das kein BR-Forum. Und da ich eigentlich ein gutes Verhätlnis zu unseren BR habe und im helfen möchte hab ich auch in anderen Foren, was BR mäßig betriftt nachgefragt! :-(

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Reinhold Krauß

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