SB-Antrag Sehbehinderung Auswirkung Führerschein (Allgemeines)

martin.schieder, Wednesday, 20.01.2010, 07:48 (vor 6120 Tagen)

Hallo zusammen, ich bin ja nun schon fast 20 Jahre SBV aber es gibt doch immer wieder mal unbekanntes. Zu meiner Frage an Euch: Ein Kollege der eine Sehbehinderung hat und ganz normal eine PKW-Fahrerlaubnis hat möchte nun einen GDB beantragen, hat aber Angst das dies irgendwie negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken könnte. Ich hatte so einen Fall bis jetzt noch nicht. Konkret, teilt das "Amt für Versorgung usw" der Fahrerlaubnisbehörde bei einem Antrag auf GDB bei einer Sehbehinderung dies mit> Muß mit Problemen gerechnet werden> Hat jemand von Euch schon mal diesbezüglich etwas erfahren> Vielen Dank für Eure Antworten. Mit koll. Grüßen Martin Schieder

SB-Antrag Sehbehinderung Auswirkung Führerschein

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 20.01.2010, 10:50 (vor 6120 Tagen) @ martin.schieder

Hallo Martin,

ich hatte mal eine ähnliche Problematik, da ging es um ein Anfallsleiden (z. B. Epilepsie, Meniere-Krankheit=Drehschwindel, Ohnmachtsanfälle) und habe einfach beim Versorgungsamt nachgefragt, ohne den Namen des Betroffenen zu nennen. Telefonische Aussage der Mitarbeiterin war die, dass sie ja dem Datenschutz unterliegen und solche Informationen nicht an die Führerscheinbehörde weitergeben dürfen. Schriftlich habe ich aber nichts dazu.

Andererseits darf meines Wissens aber ein Arzt feststellen, dass jemand nicht mehr fahrtauglich ist. In meine Fall hat der Arzt der BG in einem Gutachten erklärt, dass der Betroffene dienstlich nicht mehr fahrtauglich ist. Für den privaten Bereich hat er ihm nur geraten, nicht mehr zu fahren, es aber nicht niedergeschrieben.

Kommt es aber zum Unfall und in diesem Zusammenhang stellt irgendjemand fest, dass er von dieser Einschränkung wußte, erlischt bestimmt der Versicherungsschutz. Und derjenige sollte sich vielleicht auch überlegen, ob er das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, wenn er sich oder andere in Gefahr bringt. Unabhängig davon sollte der Betroffene aber mal in sich gehen. Wenn die Behinderung das Sehvermögen so stark einschränkt, dass sich allein daraus der GdB ergibt, ist er vielleicht wirklich nicht fahrtauglich.

Ich will hier nicht den Richter raushängen lassen, aber ich habe damals mit meinem Kollegen auch diese Punkte besprochen. Manchen Dingen war er sich gar nicht so bewußt. Und mein Gewissen war beruhigt, da ich meine Bedenken angesprochen hatte. Am Ende ist aber jeder für sich selbst verantwortlich.

Viele Grüße
Zuli

SB-Antrag Sehbehinderung Auswirkung Führerschein

hackenberger, Wednesday, 20.01.2010, 11:58 (vor 6120 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Zuli,

Glückwunsch, hätte es nicht besser ausdrücken können! ;-)

Das Risiko bei Schäden ist sehr sehr groß. Denn Versicherungen prüfen immer, ob sie sich von der Schadenspflicht befreien können.

Weiter könnten auch noch strafrechtliche Probleme und privatrechtliche Haftungsprobleme entstehen.

Denn, wer trotz Wissen der nicht mehr bestehenden Fahrtüchtigkeit oder nur eingeschränkten Fahrtüchtigkeit am Straßenverkehr als Lenker eines Kraftfahrzeuges teilnimmt, mach sich strafbar und haftbar.

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