Gleichstellungsbeauftragte als SBV? (Allgemeines)

Marie, NRW, Monday, 25.01.2010, 14:40 (vor 6115 Tagen)

Hallo,
ich werde Ende Februar in meine ATZ-Freizeitphase gehen und mein Amt als langjährige (seit 1998) Schwerbehindertenvertrauensfrau aufgeben.
Jetzt überlegt unsere Gleichstellungsbeauftragte (schwerbehindert), ob sie sich für die diesjährige Wahl zur Vertrauensfrau aufstellen lassen soll.
Sie war bis zur Personalratswahl 2008 stellvertretenden Personalratsvorsitzende und durfte sich aufgrund der neuen Gesetzgebung wegen eines eventuellen Interessenkonfliktes nicht mehr in den Personalrat wählen lassen.
Vielleicht versucht sie auf diesem Weg, wieder an den Personalratssitzungen teilnehmen zu können.
Also meine Frage: Eine Gleichstellungsbeauftragte darf nicht in den Personalrat gewählt werden. Kann sie als Schwerbehindertenvertretung gewählt werden oder besteht auch hier wie beim Personalrat ein Interessenkonflikt>
Danke im voraus für die Antwort.

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Marie

Gleichstellungsbeauftragte als SBV?

hackenberger, Monday, 25.01.2010, 14:52 (vor 6115 Tagen) @ Marie

Hallo Marie,

auch hier hilft wie so oft ein Blick ins Gesetz/ Kommentar; hier zum § 94 SGB IX. ;-)

Hier ein Auszug aus dem Knittelkommentar hieru.

§ 94 SGB IX, Rn 50
Ausgenommen von der Wählbarkeit zur Vertrauensperson bzw. zum Stellvertreter sind nach Abs. 3 Satz 2 weiter alle Angehörigen des Betriebs oder der Dienststelle, die dem Betriebs-, Personal- oder Richterrat nicht angehören dürfen. Das sind vor allem die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG, die Behördenleiter und ihre Vertreter nach § 7 BPersVG (vgl. auch Riebe BehindertenR 1995, 183) sowie die Gerichtspräsidenten. Auch der Beauftragte des Arbeitgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen gemäß § 98 SGB IX ist für die Schwerbehindertenvertretung nicht wählbar (VG Aachen Beschluss vom 25. November 1999 = PersR 2000, 131).

PS:
So nun wurde Dir geholfen, daher helfe auch mir nun bitte.
Lese also bitte unbedingt einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." und beachte diesen. Also, auch bitte [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=293]Dein Profil[/link] ergänzen.
Also folgende Angaben ergänzen:
Ort (Bundesland):
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten): (hier bitte alle Pkt. in der Klammer beachten und soweit zutreffen ergänzen)

Gleichstellungsbeauftragte als SBV?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 25.01.2010, 15:13 (vor 6115 Tagen) @ Marie

Hallo Marie,

» Also meine Frage: Eine Gleichstellungsbeauftragte darf nicht in den
» Personalrat gewählt werden. Kann sie als Schwerbehindertenvertretung
» gewählt werden oder besteht auch hier wie beim Personalrat ein
» Interessenkonflikt>
Laut Bundesgleichstellungsgesetz §16 Abs.5 - NEIN!
http://www.gesetze-im-internet.de/bgleig/__16.html

Wenn du allerdings einer landesbehörde angehörst, dann bitte in dem jeweiligen Landesgesetz nachlesen.

PS: An dieser Antwort kannst du ersehen wie wichtig es wäre, dass du dein Profil vervollständigst.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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