Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 03.02.2010, 13:11 (vor 5221 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin,

helfen könnte dir beratend die GSchwbV des Unternehmens oder andere SchwbV.

Doch lese auch einmal unter A-Z dir dort zu findenden Beiträge zum Thema und nutze auch die Suchfunktion.

Wichtig ist, dass man die Gefährdung aus Gründen der Behinderung (das was beantragt wurde zur Anerkennung als Schwerbehinderung) besteht. Dieses muss man glaubhaft darstellen.

Die SchwbV hat ebenfalls einen solchen Anhörungsbogen bekommen. Diese Aussagen sollten sich nicht widersprechen. Die SchwbV in AU kann ja ggf. trotzdem, sofern es keine Stellis gibt, hier handeln.

Es ist aus solchen Gründen auch immer wichtig, dass Stellis gewählt werden.

Letztlich, wenn sich Stellungnahmen des BR/SchwbV und AG nicht widersprechen ist es sehr optimal.

Ich hatte stets ein gutes Verhältnis zum AG und BR und habe daher alle Stellungnahmen geschrieben und diese wurden dann "nur" von den anderen Beteiligten unterschrieben.

Das IA kann man auch um Rat fragen. Die ARGE, nun ja ob die hier Zeit und .... haben>>>>


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