Weisungsrecht (Umgang mit BR / PR)

frankd913, BW, Thursday, 04.02.2010, 21:33 (vor 6102 Tagen)

Es wurde mir vom BR - Vorsitzenden verweigert meine Einladung zur Schwerbehinderten-Versammlung an das "schwarze Brett" (Glasvitrine) anzubringen. Die Begründung lautete ich wäre kein ordentliches BR - Mitglied, also hätte ich auch kein Recht darauf. Meine Vermutung ist jedoch: im März sind BR Wahlen (habe mich in der ausgelegten Wahlliste eingeschrieben),die Einladung für das schwarze Brett ist versehen mit einem kleinen Foto von mir, damit die Mitarbeiter nicht nur den Namen lesen sondern auch die Person dazu sehen.Ich würde dadurch einen Vorteil für die BR Wahl verschaffen können.
Ist es richtig dass ich an kein Weisungsrecht weder BR bzw.Peronalabteilung gebunden bin > Hier werde ich doch massiv behindert in meiner Ausübung als SBV.

Danke für eine Rückantwort Frank D.

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Vielen Dank
Frank

Weisungsrecht

hackenberger, Thursday, 04.02.2010, 21:46 (vor 6102 Tagen) @ frankd913

Hallo Frank D.,

ja in den Punkten, dass weder AG noch BR ein Weisungsrecht gegen über der SchwbV haben, hast Du recht.

Die SchwbV ist eine eigene/ eigenständige Mitarbeitervertretung auf eigener Rechtsgrundlage

Der AG muss auch der SchwbV eine Möglichkeit für Veröffentlichungen, analog der des BR ermöglichen. Der AG kann hier auch darauf verweisen, dass die Mittel des BR mitzunutzen sind. Dieses betrifft alle Büromittel, wie PC, FAX, Büromöbel usw. und auch das "schwarze Brett".

Weiter, die SchwbV hat die gleiche organisatorische Stellung wie der BR.

Sende doch den Schwerbehinderten und Gleichgestellten die Einladung direkt per Hauspost oder Mail zu. Selbstverständlich kannst Du auch per Aushang am "schwarzen Brett" darauf hinweisen.

PS: Mit einer kleinen Anrede lesen sich Beiträge schöner ;-)

Noch eine Bitte, ich habe Dir ja nun Deine Fragen beantwortet, daher die Bitte an Dich, dein Profil zu ergänzen. Lese auch u.a. hierzu den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim…".

Weisungsrecht

frankd913, BW, Thursday, 04.02.2010, 22:11 (vor 6102 Tagen) @ hackenberger

Sorry, die Anrede habe ich vergessen - Hallo zusammen - die schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter erhalten die Einladung per Hauspost.
In den letzten drei Jahren gab es auch nie Probleme mit dem Aushang.

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort::ok:

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Vielen Dank
Frank

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