Betriebsratswahl (Wahlen)

hackenberger, Friday, 05.02.2010, 10:42 (vor 6102 Tagen) @ werner 10

Hallo Werner 10,

hier hilft wie so oft ein Blick in die Gesetze SGB IX § 98 und das BetrVG §§ 7 und 8 (aktive/passives Wahlrecht)

Die Interessenlage verbietet es allerdings, die Schwerbehindertenvertretung oder ein Mitglied der kollektiven Interessenvertretung damit zu beauftragen. Umgekehrt ist ein Beauftragter des Arbeitgebers im Sinne von § 98 SGB IX von der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung ausgeschlossen (VG Aachen, Grundsatzbeschluss vom 25.11.1999, 16 K 31/99.PVL = PersR 2000, 131).

PS: Bitte das Profil ergänzen und auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." lesen und auch beachten.


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