Eingliederung nach Hamburger Modell (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 11.02.2010, 08:41 (vor 6098 Tagen)

Helau an die Fachleute zum genannten Thema;

Folgende Situation: AN befindet sich in der Eingliederung (Hamburger Modell). In den ersten 2 Wochen sind 3 Stunden pro Tag vorgesehen.
Wenn nun der Koll. stattdessen freiwillig 4 Stunden arbeitet.
Wie schaut es dann mit dem Versicherungsschutz aus>

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eingliederung nach Hamburger Modell

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 11.02.2010, 09:47 (vor 6098 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

da der Arzt auf dem Wiedereingliederungsplan auch die tägliche Arbeitszeit vermerkt, sollte nach meinem Empfinden der Arzt auch seine Zustimmung erteilen, wenn an der geplanten Stundenanzahl etwas geändert werden soll. Vielleicht spricht ja aus medizinischer Sicht etwas dagegen und mit eigenmächtigem Handeln gefährdet der Patient eher seine Genesung. Und versicherungstechnisch ist man so auf der sicheren Seite. Eine rechtliche Grundlage kann ich aber leider nicht benennen.

Bei uns hat ein Kollege leider auf eigene Verantwortung die Stundenanzahl zu schnell erhöht, bzw. die Wiedereingliederung dadurch auch vorzeitig beendet. Das ging dann aber nur ein paar Wochen gut und dann gab es einen "Rückfall", da er sich sehr überschätzt hatte.

Viele Grüße
Zuli

Eingliederung nach Hamburger Modell

hackenberger, Thursday, 11.02.2010, 14:29 (vor 6098 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

nach meinen Kenntnissen dürfte der Versicherungsschutz nicht betroffen sein. Denn auch wenn AN länger als im ArbZG arbeiten schadet dieses nicht dem Versicherungsschutz.

Aber der AG könnte Probleme mit der BG bekommen und eine Versicherung könnte wenn es belegbar wäre, dass ein Unfall ursächlich auf den Verstoß der ärtzlichen Verordnung zurückzuführen ist in Regress genommen werden.

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