Personalüberleitung (Umgang mit Arbeitgeber)

Richter, Niedersachsen, Sunday, 14.02.2010, 09:27 (vor 6093 Tagen)

Hallo,

mein AG beabsichtigt unsere Abteilung durch einen Personalüberleitungsvertrag an einen Cooperationspartner zu übergeben. Muss ich als Mandatsträger auch zu dem neuen AG wechseln> Ich bin bereits seit mehr als 25 Jahren in diesem Hause beschäftigt und bin stellvertretender SBV.

Gruß Wolfgang

Personalüberleitung

hackenberger, Sunday, 14.02.2010, 10:06 (vor 6093 Tagen) @ Richter

Hallo Wolfgang,

§ 96 Abs. 3 SGB IX und § 103 BetrVG. Gilt aber nur für VPSchwb bzw. für Stelli im Rahmen des nachwirkenden Kündigungsschutzes 1 Jahr nach letzter Wahrnehmung der Aufgaben des VPSchwb im Rahmen der Verhinderungsvertretung.

Sollte der einzige Stelli hier mit übergehen, sollte (müsste) der VPSchwb unverzüglich Neu(nach)Wahlen von Stelli einleiten.


PS: Ich unterstelle einmal, dass das BetrVG zur Anwenung kommt. Bitte auch hierzu Dein Profil ergänzen.

Personalüberleitung

Richter, Niedersachsen, Sunday, 14.02.2010, 11:00 (vor 6093 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Danke für die Info. Was sollte ich in meinem Profil noch zur Vervollständigung ergänzen betreffend BetrVG>

Gruss
Wolfgang

Personalüberleitung

hackenberger, Sunday, 14.02.2010, 11:13 (vor 6093 Tagen) @ Richter

Hallo Wolfgang,

Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
ganz einfach, wenn es stimmt trage "BetrVG" ein, wenn es stimmt.

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