Bevorzugung der schwerbehinderten bei ATZ (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Sunday, 14.02.2010, 16:34 (vor 5194 Tagen) @ frankd913

Hallo Frank,

klar gilt das AGG auch beim Thema Altersteilzeit.

» betrieblichen Altersteilzeitverträgen bevorzugt behandelt werden. Etwa bei
» einem Punktesystem >
Welches Punktesystem>>

Das Altersteilzeitgesetz sieht kein Punktesystem vor, es sieht insbesondere auch keine Regelungen vor, dass hier Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt werden können/ sollen.

Daher wäre hier eine Bevorzugung ggf. eine mittelbare Diskriminierung nichtbehinderter AN und damit dann ein Verstoß gegen § 1 AGG.

Das Thema "mögliche" Leistungseinschränkungen oder "möglichen" notwenigen früheren Rentenbeginn wird ja durch den vorzeitigen Abschlagfreien Bezug der Altersrente Rechnung getragen.

PS: Wenn Du nun in [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1224]Deinem Profil[/link] auch noch angibst welches Recht BetrVG oder PersVG zur Anwendung kommt, wäre es sehr hilfreich. ;-)
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):


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