Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch (Allgemeines)

Andre, Berlin, Wednesday, 17.02.2010, 10:19 (vor 6092 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns läuft Vorbereitung der Einführung von Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, die dann irgendwann auch eingeführt werden sollen. Dabei wurde in der Arbeitsgruppe die Frage nach Thematisierung von Behinderung im Zusammenhang mit der Arbeit/ dem Arbeitsplatz/ Arbeitsplatzausstattung in den Raum geworfen.

Da ja ein solch ein Gespräch auf Augenhöhe passieren sollte und Vorgesetzte/r, wie auch Mitarbeiter/in durchaus auch sagen sollten, was ihnen wichtig erscheint, ist es auch nicht so weit hergeholt, dieses Thema evtl. zur Sprache zu bringen, damit ggf. positive Veränderungen im Arbeitsumfeld/ am Arbeitsplatz stattfinden können.

Ich denke persönlich etwas skeptischer darüber. Wenn die/der Vorgesetzte dieses Thema zur Sprache bringt besteht schon während des Gesprächs durchaus die Gefahr der Diskriminierung gemäß AGG, durch den Vorgesetzten. Die bisher evtl. gute Atmosphäre wäre schlimmstenfalls vergiftet.

Wir haben in unserer Arbeitsgruppe nun diese Frage vorläufig so formuliert und harren der entsprechenden Kritiken und Einwände:

„Zusätzlich kann auf Wunsch auch der Punkt persönliche Belange Thema des Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächs sein, z. B. ….Situation aufgrund von Behinderung….soweit sie nicht unter den anderen Punkten mit behandelt wurden.“

Ich würde da eher die Formulierung „Zusätzlich kann auf Wunsch der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters…“ wählen, da gewisse Dinge und Gegebenheiten immer noch recht privater Natur sind.

Vergleichbare Infos aus Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächs-Leitfäden sind mir trotz intensiver Recherchen nicht unter gekommen. Nur in einer Integrationsvereinbarung aus Sachsen habe ich ähnliches gefunden.

Aus vergleichbaren Institutionen, wie der in der ich tätig bin, die das Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch schon eingeführt haben, ist u.a. dies gar kein Thema.

Nun wäre ich über entsprechende Kritiken und Anmerkungen recht dankbar.

Mit bestem Gruß

André

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

hackenberger, Wednesday, 17.02.2010, 10:37 (vor 6092 Tagen) @ Andre

Hallo Andre,

grundsätzlich ist gegen solche Gespräche nicht einzuwenden.

Einfach folgende Regelungen einbringen:
§ 95 Abs. 2 SGB IX ist zu beachten, weiter hat die SchwbV ein beratendes Teilnahmerecht und die Themen Behinderung/ Schwerbehinderung stehen unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt vom AG und AN.

Maßnahmen des AG, und solche sollen ja dort besprochen werden, unterliegen ehe dem § 95 Abs. 2 SGB IX.

Letztlich sollte eine Regelung hinein, welche die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX bestärkt. Also Verabredungen betreffend der Gestalltung des Arbeitsplatzes/ -umfeldes sind für den AG verbindlich.

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

Andre, Berlin, Monday, 22.02.2010, 14:47 (vor 6087 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

dieser Einwand ist auf jeden Fall wichtig und ich werde ihn auch anbringen.

Diese Gespräche sollen normalerweise 4-Augen-Gespräche sein. Nur im hoffentlich nie auftretenden Konfliktfall sollen dann ggf. andere Gespräche zusammen mit der Personalvertretung etc. stattfinden.

Bei den Themen Behinderung/ Schwerbehinderung wird der Freiwilligkeitsvorbehalt auch von mir so gesehen und darum geht es bei dieser Frage an sich auch.

Evtl. dem Gespräch folgende Maßnahmen des AG werden u.a. dann auch entsprechend § 95 SGB IX durchgeführt. Da ist der AG hier sehr gewissenhaft!

Mit bestem Gruß

André

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

Andre, Berlin, Thursday, 25.02.2010, 09:00 (vor 6084 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Informationen....

Mit bestem Gruß

André

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

Deafsaxonia, München (Bayern), Tuesday, 09.03.2010, 17:06 (vor 6072 Tagen) @ Andre

Hallo,

auch mich beschäftigt dieses Thema. Ich denke, dieses Thema berührt Datenschutzbestimmungen. Wo werden die behinderungsspezifischen Aspekte notiert und archiviert, die bei so einem Gespräch anfallen würden. Von daher wäre es gut, ähnliche Regelungen wie die im Rahmen eines BEM in Fragen zum Datenschutz zu treffen. Dort sollen ja die Protokolle und weitere persönliche Daten getrennt von der Personalakte aufbewahrt werden, z.B. in einem extra verschlossenen Umschlag.

Außerdem sollte dieses Thema getrennt von Gesprächen zur Leistungsbeurteilung gesetzt werden.

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

sedov, Wednesday, 09.02.2011, 21:36 (vor 5735 Tagen) @ hackenberger

»
» Arbeitnehmer haben immer das Recht zu Personalgesprächen den BR bzw. die
» VPSchwb hinzuzuziehen.
» Es
» wird sogar empfohlen
.

Hallo,:-)
wir haben gerade diese aktuelle Diskussion.
Es wird zwar empfohlen und es wird immer geschrieben, das das Recht darauf besteht, aber wo geht dies genau hevor>
In deinem Link wird sogar extra darauf hingewiesen, dass im LPVG dieses Recht nicht enthalten ist.
Also wo steht genau, dass man dieses Recht hat>
Danke.
LG sedov:flower:

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

hackenberger, Wednesday, 09.02.2011, 21:49 (vor 5735 Tagen) @ sedov

Hallo sedov

§ 82 BetrVG - IV. Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds
...wonach AN in Angelegenheiten ihres Arbeitsrechtsverhältnisses gegenüber dem AG sich den Beistand des BR zunutze machen können.

Kontextlink - Urteile:
Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Personalgesprächen
ArbG Hannover 7 Ca 467/05 vom 27.01.2006

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 11 Sa 614/06 vom 22.01.2007

Bei uns haben wir "nur" den § 95 Abs. 2 SGB IX und wenn das Beschäftigungsverhältnis bedroht sein könnte, den § 84 Abs. 1 SGB IX. Bedeutet in diesem Fall, dass das Gespräch ewtas mit einer mögichen Gefährdung des Beschäftigungsverhältnis zu tun hat. Darunter fallen z.B. auch Abmahnungen usw.

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

sedov, Wednesday, 09.02.2011, 22:08 (vor 5735 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
DANKE !!!:ok:
LG sedov:flower:

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