Nachwahl GSBV Stelli auf Wahlversammlung (Wahlen)
Hallo zusammen,
Bei einer GSBV Nachwahl des Stellis (da der alte einzige Stelli nachgerückt), eine Frage bzgl der Wahlberechtigten:
Ist der nun nachgerückte GSBV Vorsitzende selbst auch in der von ihm einberufenen Wahlversammlung wahl- und vorschlagsberechtigt,
wenn er selbst allenfalls ein betriebliches Übergangsmandat bzw aufgrund der Tatsache zuständig ist, da eine betriebliche SBV
(weniger als 5 SBs) nicht wählbar war> Danke schonmal!