Nachwahl GSBV Stelli auf Wahlversammlung (Wahlen)

ke061005, Bayern, Friday, 19.02.2010, 17:49 (vor 6088 Tagen)

Hallo zusammen,

Bei einer GSBV Nachwahl des Stellis (da der alte einzige Stelli nachgerückt), eine Frage bzgl der Wahlberechtigten:
Ist der nun nachgerückte GSBV Vorsitzende selbst auch in der von ihm einberufenen Wahlversammlung wahl- und vorschlagsberechtigt,
wenn er selbst allenfalls ein betriebliches Übergangsmandat bzw aufgrund der Tatsache zuständig ist, da eine betriebliche SBV
(weniger als 5 SBs) nicht wählbar war> Danke schonmal!

Nachwahl GSBV Stelli auf Wahlversammlung

hackenberger, Friday, 19.02.2010, 17:58 (vor 6088 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005"

» Bei einer GSBV Nachwahl des Stellis (da der alte einzige Stelli
» nachgerückt), eine Frage bzgl der Wahlberechtigten:
Es ist genau wie auf örtl. Ebene auch. Nur Wahlberechtigte habe hier ein Recht Kandidaten vorzuschlagen.

Die GSchwbV und deren Stelli werden von den VPSchwb (örtl.) gewählt. Folglich haben nur diese das aktive Wahlrecht und damit das Vorschlagsrecht.

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