Ermäßigung bei Schwerbehinderten (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 24.02.2010, 08:26 (vor 6085 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo Helmut,

die Fragestellung betrifft zwar nicht so ganz das Thema dieses Forums, da kein Zusammenhang mit § 95 SGB IX, Aufgaben der SchwbV, trotzdem die Antwort.

Es besteht KEIN Rechtsanspruch auf Ermäßigungen dieser Art. Anspruch besteht nur auf die gesetzlichen Nachteilsausgleiche gem. § 126 SGB IX.

Alles weitere was es so noch gibt, wie Ermäßigungen bei kulturellen Veranstaltungen oder auch von Automobilclubs usw. sind freiwillige Leistungen, welche im Ermessen der stehen, welche sie gewähren. Diese könnten diese auch täglich ändern.


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