Aufwendungen f.d. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt (Allgemeines)

SBV Peter Nöthen, Köln; NRW und Bundesweit, Wednesday, 24.02.2010, 12:21 (vor 6085 Tagen)

Hallo alle zusammen,
habe heute eine Steuerrelevante Frage an Euch und bitte um Eure Hilfe.
Bis zum/einschließlich dem Jahre 2008 konnten nach § 33a Abs. 3 EStG obige Aufwendungen bis zu 624 Euro oder die 924 Euro nach Abs. 1 EStG abzugfähig geltend gemacht werden!
Bei Einreichung der Steuerunterlagen wurde nun meinem Kandidaten dies verwehrt.
Es wurde ein Vertrag verlangt (mit der Haushaltshilfe usw.)
Wie kann für 2009 noch eine Steuerermäßigung erreicht werden>
Muss nun in allen Fällen ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis begründet werden> (400 E Job) oder kann auch drüber hinaus auch zukünftig eine Pauschalierung angezeigt werden>

Bin gespannt was ihr dazu sagt....denke ihr habt schon das eine oder andere dazu gehört.

:-| hoffe auf Euch
Euer
Peter aus Köln

--
P. Nöthen


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