Aufwendungen f.d. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt (Allgemeines)

SBV Peter Nöthen, Köln; NRW und Bundesweit, Wednesday, 24.02.2010, 12:21 (vor 6085 Tagen)

Hallo alle zusammen,
habe heute eine Steuerrelevante Frage an Euch und bitte um Eure Hilfe.
Bis zum/einschließlich dem Jahre 2008 konnten nach § 33a Abs. 3 EStG obige Aufwendungen bis zu 624 Euro oder die 924 Euro nach Abs. 1 EStG abzugfähig geltend gemacht werden!
Bei Einreichung der Steuerunterlagen wurde nun meinem Kandidaten dies verwehrt.
Es wurde ein Vertrag verlangt (mit der Haushaltshilfe usw.)
Wie kann für 2009 noch eine Steuerermäßigung erreicht werden>
Muss nun in allen Fällen ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis begründet werden> (400 E Job) oder kann auch drüber hinaus auch zukünftig eine Pauschalierung angezeigt werden>

Bin gespannt was ihr dazu sagt....denke ihr habt schon das eine oder andere dazu gehört.

:-| hoffe auf Euch
Euer
Peter aus Köln

--
P. Nöthen

Aufwendungen f.d. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt

hackenberger, Wednesday, 24.02.2010, 12:31 (vor 6085 Tagen) @ SBV Peter Nöthen

Hallo Peter,

Ja, es gab hier eine [link=http://www.steuertipps.de/>softlinkID=12596]Änderung im Steuerrecht[/link].

Aufwendungen f.d. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt

SBV Peter Nöthen, Köln; NRW und Bundesweit, Thursday, 25.02.2010, 09:42 (vor 6084 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für den Steuerlink.
Sehe für 2009 keine Möglichkeit für meien Klienten...schade habe er halt nicht gewust so der Hinweis von ihm was ihm aber nicht weiterhilft. In Zukunft achtet er mehr auf das Steuerrecht, denn im Heft im Nachteilsausgleich der LVR war auch nur bis 2008 ausdrücklich diser Betrag als abzufähig deklariert. Er hat die schlechteren Karten.
Danke und bis zum nächsten mal
Euer
Peter aus Köln am Rhein

» Hallo Peter,
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» Ja, es gab hier eine
» [link=http://www.steuertipps.de/>softlinkID=12596]Änderung im
» Steuerrecht[/link].

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P. Nöthen

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