Umgang mit Arbeitgeber (Allgemeines)

juma, NRW, Saturday, 27.02.2010, 15:33 (vor 6082 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe folgende Situation:

Als SBV habe ich gestern vom BR erfahren, dass ein schwerbehinderter Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist seine Tätigkeit auszuüben. Nach Auskuunft des BR wurde dem Mitarbeiter eine Umschulungsmaßnahme angeboten die aber für ihn eine finanzielle Einbuße bedeutet. Wie ich gehört habe hat der Mitarbeiter wohl zugestimmt.

Leider habe ich weder von dem Betroffenen noch von der Arbeitgeberseite Kenntnis erhalten. Ich sollte erwähnen, dass unsere Personalleitung neu in unserer Firma ist und vermute, dass ihnen vielleicht noch das Wissen fehlt>

Nun meine Frage, da ich in der kommenenden Woche mit ihnen sprechen möchte, aber nicht gleich mit dem Gesetzbuch ins Haus fallen möchte. Wie soll ich mich verhalten.

Muss wenn so eine Maßnahme (Umschulung des Mitarbeiter mit Lohnkürzung) durchgeführt werden soll nicht auch dass Integrationsamt informiert werden.
Ganz abgesehen von der nichtbeachteten Informationspflicht gegenüber der Schwerbehindertenvertretung.

Leider kann ich im Moment den betroffenen Mitarbeiter nicht erreichen und sprechen, da er wohl operiert werden muss, so die Information.

Wie soll ich mich nun verhalten> Würde mich über Info`s sehr freuen.

Gruss
Juma


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