Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet (Allgemeines)

chris, NRW, Saturday, 27.02.2010, 17:18 (vor 6082 Tagen)

Hallo,

gestern rief mich eine MA aus einer anderen Abteilung an. Sie war seit Anfang Dezember bis einschließlich gestern arbeitsunfähig geschrieben. Sie hat sich gestern bei ihrer Vorgesetzten zurück gemeldet, um ihr mitzuteilen,dass sie ab Montag wieder zum Arbeiten kommen würde. Sie wäre wieder voll arbeitsfähig.

Ihr wurde dann gesagt, dass sie so gar nicht wieder kommen braucht, sie soll eine Wiedereingliederung machen. Die MA möchte keine Wiedereingliederung, bzw. ihr Arzt hält dies wohl auch nicht für nötig.

Die Personalleiterin hat ihr wohl mitgeteilt, dass sie als Arbeitgeber eine Führsorgepflicht ihr gegenüber habe.

Kann ein Arbeitgeber auf eine Wiedereingliederung bestehen> Ich habe viel im Internet und hier im Forum gesucht, habe aber nicht passendes gefunden.
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank schon mal.
Chris

Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet

hackenberger, Monday, 01.03.2010, 09:34 (vor 6080 Tagen) @ chris

Hallo Chris

leider fehlen hier im Beitrag und in Deinem Profil wichtige Aussagen, wie ist der AN schwerbehindert/gleichgestellt, hat die AU Auswirkungen auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit, ist ggf. die Arbeit weggefallen und welche Funktion hast Du im Betrieb sowie welches Recht kommt zur Anwendung, um eine optimale Aussage geben zu können.

Also, bitte Profil ergänzen und hier die Fakten nachliefern.

Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet

chris, NRW, Monday, 01.03.2010, 13:51 (vor 6080 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es tut mir leid, dass ich das Wesentliche vergessen habe. Ich bin hier als Vertrauensperson für die Schwerbehinderten. Die MA hat einen GdB von 40 und ist Gleichgestellt. Die Au ( Knie )hat jetzt keine Auswirkung mehr auf ihre Arbeit.
Ich hatte heute auch ein Gespräch mit der MA, die von der Personalleiterin direkt zum Betriebsarzt geschickt wurde.

Die Betriebsärztin sah auch kein Problem darin, dass die MA wieder voll arbeitet.
Das Hauptproblem liegr wohl leider darin, dass die MA und die Vorgesetzte ein sehr angespanntes Verhältnis miteinander haben.

Ich hatte auch schon deswegen ein Gespräch mit der MA, der Vorgesetzten, der Personalleiterin und dem Betreibsrat.

Aber kann in diesem Fall die Vorgesetzte auf eine Wiedereingliederung bestehen>
Viele Grüße
Chris

Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet

hackenberger, Monday, 01.03.2010, 15:54 (vor 6080 Tagen) @ chris

Hallo Chris,

die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine von Ärzten in Abstimmung mit Patient und Arbeitgeber verordnete Maßnahme mit dem Ziel, arbeitsunfähige Versicherte schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen und so die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu erleichtern (§ 28 SGB IX, § 74 SGB V, Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1.12.2003.

Kontextlink
Die Stufenweise Wiedereingliederung - sogenanntes "Hamburger Modell"

Der AG ist grundsätzlich verpflichtet die vom AN angebotene Arbeitsleistung gem. ArbV anzunehmen. Ansonsten gerät er in einen Annahmeverzug gem. BGB § 615

» Aber kann in diesem Fall die Vorgesetzte auf eine Wiedereingliederung bestehen>
Klares NEIN!

aber...

der AG hat aber auch ein Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 618 BGB, gegenüber dem AN. Im Rahmen dieser Pflicht könnte der AG die BG oder den Betriebsarzt einbinden.

Aber alles hier fällt unter die §§ 84 Abs. 1 und § 95 Abs. 2 SGB IX.

Sollten sich aus geplanten Maßnahmen des AG negative Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis und daher eine Änderungskündigung erfordern, wäre auch der § 85 SGB IX zu beachten.

Kontextlink:
Stufenweise Wiedereingliederung
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Der Kündigungsschutz behinderter Arbeitnehmer (§§ 85-92 SGB IX)

PS: So nun aber bitte auch Dein Profil ergänzen!
Diese Punkte:
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet

chris, NRW, Monday, 01.03.2010, 19:08 (vor 6080 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die klare Antwort. Mit dem Profil ergänzen stehe ich im Moment etwas auf der Leitung. Gibt es dazu irgendwo ein Formular bzw. ist das neu>
Ich habe hier schon öfter mal etwas gefragt, da war das nicht so.
aber ich versuche es mal so:
Ich bin SBV, wir haben ca. 1500 MA davon sind 50 Schwerbehindert. In einem Krankenhaus vom Caritasverband.
Viele Grüße
Chris

Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet

hackenberger, Monday, 01.03.2010, 19:39 (vor 6080 Tagen) @ chris

Hallo Chris

» vielen Dank für die klare Antwort.
Bitte! ;-)

» Mit dem Profil ergänzen stehe ich im Moment etwas auf der Leitung. Gibt es
» dazu irgendwo ein Formular bzw. ist das neu>

JA, es geht aber ohen Fbl, sondern durch Nutzung des Links oben links nach der Anmeldung hier: >> User.
Dann kommt man auf seine [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=407]Profilseite[/link].
NEIN, es ist nicht neu! Es geht auch aus dem ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ..." hervor, von welchem wir hoffen, dass ihn jeder ließt, bzw. er bei Hinweisen an andere Forumsteilnehmer darauf kommt. ;-)

PS: Noch etwas: Lese doch auch einmal den Hinweis über dem Textfeld welches geöffnet wird für Eingaben.
"Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"

Schaue dir jetzt einmal Deine letzten Beiträge hier an, Du kannst erkennen, sie sind jetzt viel leichter, da kleiner, zu lesen. ;-) ;-)

RSS-Feed dieser Diskussion