Wiedereingliederung wird vom Arbeiteger angeordnet (Allgemeines)
Hallo,
gestern rief mich eine MA aus einer anderen Abteilung an. Sie war seit Anfang Dezember bis einschließlich gestern arbeitsunfähig geschrieben. Sie hat sich gestern bei ihrer Vorgesetzten zurück gemeldet, um ihr mitzuteilen,dass sie ab Montag wieder zum Arbeiten kommen würde. Sie wäre wieder voll arbeitsfähig.
Ihr wurde dann gesagt, dass sie so gar nicht wieder kommen braucht, sie soll eine Wiedereingliederung machen. Die MA möchte keine Wiedereingliederung, bzw. ihr Arzt hält dies wohl auch nicht für nötig.
Die Personalleiterin hat ihr wohl mitgeteilt, dass sie als Arbeitgeber eine Führsorgepflicht ihr gegenüber habe.
Kann ein Arbeitgeber auf eine Wiedereingliederung bestehen> Ich habe viel im Internet und hier im Forum gesucht, habe aber nicht passendes gefunden.
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank schon mal.
Chris