Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement (Allgemeines)

Marlene, Lübeck, Tuesday, 02.03.2010, 12:20 (vor 6079 Tagen)

Guten Tag!
Als Vertrauensfrau bin ich seit Beginn des Jahres offiziell in einem Arbeitskreis Gesundheit, der das "Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)" in unserer Behörde umsetzen will. Der Arbeitskreis besteht aus PR, Dienststelle, Betriebliche Suchtkrankenhilfe, Fachkraft Arbeitssicherheit und Betriebsärztin. Ein erstes Vorhaben ist, alle vorhandenen Vereinbarungen, die das Thema Gesundheit betreffen, zu einer einzigen "kurzen und knackigen" Dienstvereinbarung zwischen Landrat und Personalrat zusammenzufassen. Dazu gehören auch unsere Vereinbarung zum Betrieblichen Präventions- und Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX und unsere Integrationsvereinbarung gem. § 83 Abs. 1 SGB IX. Nun habe ich Zweifel bekommen, ob es überhaupt rechtlich möglich und auch für die schwerbehinderten KollegInnen sinnvoll ist, die Integrationsvereinbarung unter diese Dienstvereinbarung BGM zu fassen, da sie lediglich den Kreis behinderter Beschäftigte betrifft und möglicherweise dabei etwas untergeht und damit einen Rückschritt bedeuten könnte. Ebenso frage ich mich, ob eine Dienstvereinbarung nicht eine andere Bedeutung hat als eine Integrationsvereinbarung>
Außerdem wurde die Integrationsvereinbarung mit der SBV geschlossen, die die Dienstvereinbatrung BGM nicht unterzeichnen soll.
Hat jemand Erfahrungen mit Dienstvereinbarungen oder eine Idee, wie ich konstruktiv in diesem Arbeitskreis mit der Situation "alles unter einem Dach" umgehen kann>
Mit Dank im Voraus
Marlene aus dem Norden

Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement

hackenberger, Tuesday, 02.03.2010, 15:59 (vor 6079 Tagen) @ Marlene

Hallo Marlene aus dem Norden,

ich muss eingestehen, mit Dienstvereinbarungen kenne ich mich nicht aus, kann ja auch nicht alles kennen. Aber so wie ich es einmal nachgeschlagen habe, ist für den Abschluss von Dienstvereinbarungen der PR zuständig.

Daher kann man ja grundsätzlich in Dienstvereinbarungen auch Hinweise/ Verweise aufnehmen auf z.B. Integrationsvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen welche die SchwbV mit dem AG abschließt.

Zu klären wäre aber auch noch die Frage, wer kann sich auf Inhalte von Dienstvereinbarungen berufen>
- Nur der PR oder auch die Beschäftigten>

So gibt es ja z.B. im Geltungsbereicht des BetrVG die Betriebsvereinbarungen (BV) und die Regelungsabreden.
Auf BV können sich ALLE beschäftigte/ AN sofern sie unter den dort jeweils angegebenen Geltungsbereich fallen berufen und ggf. einklagen. Auf Regelungsabreden können sich nur BR berufen.

Ich hoffe einmal, es hilft trotzdem weiter!

Kontextlinks:
Rechtsnatur von Integrationsvereinbarungen
Integrations- und/oder Betriebsvereinbarung>
Luchterhand Fachseminar Sozialrecht Workshop § 83 SGB IX Integrationsvereinbarung 23.09.2010

Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement

Pia, Tuesday, 02.03.2010, 17:12 (vor 6079 Tagen) @ hackenberger

Hallo Marlene,

da die Integrationsvereinbarung nach SGB IX nur für einen dort bezeichneten eingeschränkten Personenkreis abzuschließen ist teile ich Deine Bedenken und bin der Meinung das geht so nicht.

Anders wäre es wohl wenn nur die Integrationsvereinbarung, also ohne die von Dir aufgeführten anderen Themen, als Dienstvereinbarung abgeschlossen würde. Dabei gehe ich jetzt mal davon aus, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen sind vergleichbar (sollten sie es nicht sein bitte ich um Hinweise).

Pia

Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement

Marlene, Lübeck, Tuesday, 02.03.2010, 17:20 (vor 6079 Tagen) @ hackenberger

... vielen Dank für die prompte Antwort! Das gibt mir Sicherheit, meine Bedenken zu äußern und andere Vorschläge einzubringen.

Herzliche Grüße von
Marlene

Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement

Marlene, Lübeck, Tuesday, 02.03.2010, 17:22 (vor 6079 Tagen) @ Pia

... vielen Dank! Ich werde auf eine getrennte Integrationsvereinbarung hinwirken.

Herzliche Grüße von
Marlene

Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement

Burkhard Kölzsch, Mecklenburg Vorpommern, Thursday, 04.03.2010, 15:39 (vor 6077 Tagen) @ Marlene

Hallo Marlene,

ich habe in unserem Amt, wir sind Dienstleister der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern an der Dienstvereinbarung BEM aktiv mitgewirkt und seit 1.1.2010 haben wir ein funkt. BEM.

Ich könnte Dir unsere Dienstvereinbarung zukommen lassen, so dass Du sehen kannst, worauf man achten sollte. Sicherlich ist einiges zu übernehmen.

Bitte belde Dich über meine Emailadresse und ich werde Dir die Vereinmarung dann zusenden.

Gruß Burkhard

Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Friday, 05.03.2010, 08:04 (vor 6076 Tagen) @ Burkhard Kölzsch

Hallo,

BEM ist aber doch etwas anderes als Betriebliches Gesundheitsmanagement. BEM ist ein Teil davon (84.2 SGB IX). Im übrigen haben wir in unserer Verwaltung die Integrationsvereinbarung in Form einer DV mit em Personalrat abgeschlossen,. da eine DV einen anderen rechtlichen Rahmen bietet, wie eine "einfache IV".

Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement

hackenberger, Friday, 05.03.2010, 09:29 (vor 6076 Tagen) @ Manfred Lehmann

Hallo,

wenn man den Begriff "Betriebliches Gesundheitsmanagement" googelt, findet man einige interessante Webseiten zu diesem Thema, teil sogar mit Downloadmöglichkeiten auch von Vereinbarungen.

z.B.
Betriebliches Gesundheitsmanagement an der Universität Bielefeld
[link=http://www.dnbgf.de/index.php>id=5]Deutschen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF)[/link].
Musterdienstvereinbarung zur BGF in dem Buch "Von der Idee zur Tat"
Toolbox „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ als pdf.-Datei kostenfrei herunter laden.

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