§ 613a (Allgemeines)
Frage zum Betriebsübergang nach § 613a. In wie weit
können Arbeitsplätze für Schwerbehinderte und
Gleichgestellte in einem Konzern geltend gemacht
werden,wenn o.g. in einer "rechtlich selbständigen
Einheit", die nach § 613a gebildet wurde,beschäftigt
werden.
Ist der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Wider-
spruchsrecht des § 613a zur Weiterbeschäftigung von
Schwerbehinderten und Gleichgestellten nach SGB IX
verpflichtet, wenn in anderen Strukturen des
Unternehmens entsprechende Arbeitsplätze vorhanden
sind> Kann Sozialauswahl geltend gemacht werden>
Falls es zu diesem Thema schon Rechtsprechungen gab,
dann bitte Quellen mitteilen.
Warte auf Antwort.
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- § 613a -
Harald Schröder,
05.12.2002, 11:53
- Re: § 613a - Harald Schröder, 06.12.2002, 07:23
- Re: § 613a - Sabine Daubitzer, 13.12.2002, 16:03