Ruhestandsalter für Gleichgestellte (Allgemeines)

Andrea H., Tuesday, 12.04.2005, 10:05 (vor 6973 Tagen) @ Andrea H.

Nun bin ich dem Forum die Antwort schuldig geblieben (habe mich allein im Forum unterhalten) und das fand ich nicht in Ordnung,darum die ausführlichere Antwort zur meiner Alleinunterhaltung im Forum: :-D
Im § 68 (3) SGB IX steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 125 und ...

Im Kommentar steht unter Randnummer 8:
(3) Gleichgestellten stehen die Rechte des SGB IX (2. Teil) ebenso zu wie schwerbehinderten Menschen mit Ausnahme des Zusatzurlaubes (§ 125) und ....
Allerdings können Gleichgestellte kein vorgezogenes Altersruhegeld gem. §§ 37, 236a SGB VI beanspruchen und auch nicht......


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