zusaätzliche Urlaubstage für 400€ Krafte ? (Allgemeines)

Hans-Peter Semmler @, Tuesday, 12.04.2005, 13:29 (vor 6958 Tagen) @ Thorsten

Hallo Thorsten,
hier ein Text aus der Kommentierung zum §125 SGB IX:

Der Zusatzurlaub verlängert den dem schwerbehinderten Menschen zustehenden Grundurlaub, wie ihn Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsübung oder Einzelarbeitsvertrag festschreiben (BAG DB 1956, 426 und DB 1963, 36). Es geht also nicht etwa nur um eine Verlängerung des gesetzlichen Mindesturlaubs (Cramer Rdnr. 6 zu § 42 SchwbG). Auch der Zusatzurlaub nach § 125 ist ein gesetzlicher Mindesturlaub und deshalb nach § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar (BAGE 83, 225).

Das heißt, der Urlaub der 400-EURO-Kraft verlängert sich entsprechend.

Gruß Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion