Welcher Rehaträger ist zuständig (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 08.04.2010, 13:47 (vor 6042 Tagen) @ WernerT

Hallo,

in solchen kniffligen Fragen des Sozialrechts kann man sich leicht verheddern und damit dem sbM schaden.
Bei allen Fragen rund um Reha habe ich sehr gute Erfahrungen damit gemacht, die Betroffenen zu den Reha-Servicestellen zu schicken. Die bieten kompetente Hilfe:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15848/SharedDocs/de/Inhalt/05__Beratung/01__beratungsstellen/gemeinsame__servicestellen__fuer__reha.html

Wenn die Betroffene z. Zt. in der Reha ist, sollte eigentlich der zuständige Sozialdienst der Reha-Klinik auch weiterhelfen können.

--
&Tschüß

Wolfgang


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