Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen?? (Allgemeines)
Hallo Franziska,
die Diabetes Einstufung ist derzeit unerfreulich, nachfolgend eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28. August 2009 - Aktenzeichen L 13 SB 294/07
Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Dies entschied jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, in die unter anderem täglich umfangreicher Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen; deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.
Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das Landessozialgericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Landessozialgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen.
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - 16.09.2009
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Ich habe auch gehört, dass in NRW die Versorgungs/bzw. Sozialämter die nach der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung zuständig sind per Erlass im Dezember 2009 zunächst angewiesen wurden ein GdB von 50 anzuerkennen, wenn vier mal Insulin injiziert werden muss. Dieser Erlass wurde eine Woche später aber schon wieder aufgehoben!
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Herzliche Grüße
Heinz SBV