Verschmelzung von Firmenteilen (Wahlen)

Fred, Baden-Württemberg, Thursday, 15.04.2010, 19:51 (vor 6033 Tagen)

Guten Tag,
Auch nach Durchlesen vieler Forenberichte zu dem Thema Verschmelzung/Fusion und § 21a BetrVG sowie Texte zu Übergangsmandat ist mir noch nicht alles 100 % klar.

Es wurde ein Tarifvertrag zwischen der Fa. und einer Dienstleistungsgewerkschaft über eine gesonderte betriebliche Arbeitnehmervertretungsstruktur am Standort X geschlossen.
Am Standort X haben haben ursprünglich die Firmen a, b, c drei eigenständige Betriebe betrieben und geführt. Die Firma firmiert nun unter der Firma d.

Die Firma d führt nun die Firmen a, b, c zu einem einheitlichen Betrieb unter einer einheitlichen Leitungsfunktion. Für diese betriebliche Organisationseinheit ist ein einziger Betriebsrat notwendig.

Zusammenschluss zum 01.06.2010

Somit ist es klar. Neuwahlen der 3 Firmen a, b, c für den Betriebsrat wurden eingeleitet. Die Firma a hat 20 MA, b hat 400 MA und c hat 250 MA. In allen drei Betrieben gibt es eine SchwerbVertretung. Es existiert noch keine GesamtschwerbVertretung. Ist es richtig, dass die SchwerbVertretung mit 400 MA mein Amt (bin bei Fa. c) übernimmt, und ich nach Ende des "alten" Betriebsrats am 31.05.2010 zurücktreten muß> Neuwahlen wie gewohnt Nov. 2010.

Denke, dass an den zukünftigen Betriebsratssitzungen nur ein Vertrauenmann teilnehmen darf.

Da es widersprüchliche Aussagen zu o.g. Thema gibt bitte ich um Aufklärung.

Vielen Dank

Mit bestem Gruß
Fred

Verschmelzung von Firmenteilen

Hotte, Stuttgart, Friday, 16.04.2010, 08:40 (vor 6032 Tagen) @ Fred

Hallo Fred

» Ist es richtig, dass die SchwerbVertretung mit 400 MA mein Amt (bin bei Fa. c) übernimmt, und ich nach Ende des "alten" Betriebsrats am 31.05.10 zurücktreten muß> Neuwahlen wie gewohnt Nov. 2010.

Das kann ich so nicht erkennen. Wenn eine neue Firma gegründet wurde, und dies scheint ja der Fall zu sein, und ein neuer BR gewählt wird, so ist nach meiner Ansicht auch sofort eine neue SBV zu wählen. Entspricht von der Anwendung her dem Betriebsverfassungsgesetz § 21a (2)

Dass eine alte SBV bis November 2010 im Amt bleibt, und eine andere SBV ihr Amt verliert, ist mir in dieser Konstellation unerklärlich.

Wie sieht es denn die zuständige Gewerkschaft.

Zu einem Rücktritt kannst du nicht gezwungen werden.

LG
Hotte

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"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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