Betriebsrat und zugleich SB-Vertretung (Umgang mit BR / PR)

gsbv, Bayern, Tuesday, 20.04.2010, 16:35 (vor 6027 Tagen)

Liebes Forum,

die Betriebsratswahlen sind vorbei, ich habe jetzt ein "Doppelmandat".

Nun meine Frage: Kann ich an den Betriebsratssitzungen "nur" als Schwerbehindertenvertretung teilnehmen und dafür einen Ersatzkandidaten unserer Liste durch den Betriebsratsvorsitzenden laden lassen>

Ich verstehe den dezenten Hinweis in vorher schon geschriebenen Beiträgen "doppelten Hut aufhaben" nicht ganz.

Vielen Dank an das Forum
GSBV

Betriebsrat und zugleich SB-Vertretung

hackenberger, Tuesday, 20.04.2010, 16:43 (vor 6027 Tagen) @ gsbv

Hallo "GSBV",

erst einmal Glückwunsch zum BR-Mandat :flower: Nun aber bitte das aus unserer Sich wichtiger SchwbV-Mandat auch weiter beibehalten, also stelle dich auch hier im Herbst zur Wahl.

Zu der anderen Frage folgendes, hatten wir bereits, siehe u.a. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9727#p9735]hier[/link]!

Betriebsrat und zugleich SB-Vertretung

zick, Baden Württemberg, Friday, 06.08.2010, 11:16 (vor 5919 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen
da geht es mir genauso , ich bin SB- Vertrauensperson und Nachrücker im BR

mein BR handhabt dies jedoch so ,ich bin 2. Nachrücker im BR , jedoch werde ich als BR Nachrücker nicht eingeladen ( wenn BR Midglieder im Urlaub sind usw ) , sondern ich werde übersprungen da mein Vorsitzender meint , ich sei Kraft Amtes der SBV sowieso in den BR Sitzungen anwesend . Da kommt dann der 3. Nachrücker zum Zuge

ich denke aber , dies ist rechtlich bedenklich .. oder täusch ich mich da

Gruß Zick

Betriebsrat und zugleich SB-Vertretung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.08.2010, 12:22 (vor 5919 Tagen) @ zick

Hallo Zick,

ich sehe es so, daß das Verhalten Deines BRV nicht nur bedenklich ist, sondern klar rechtswidrig.
Dies hauptsächlich aus zwei Gründen.
1. Du wirst dadurch in Deinemn BR-Mandat unzulässig eingeschränkt und verlierst Dein Dir kraft Wahl zustehendes Stimmrecht, wenn Du als zweites eBRM "an der Reihe" wärst.

2. Dein Vorsitzender verletzt den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung nach § 30 Satz 4 BetrVG, wenn er ein eBRM einlädt, das eigentlich gar nicht zu laden wäre. Dies kann durchaus eine schwere Pflichtverletzung gem. § 23 BetrVG sein.

Die Grundlagen beider Mandate - sofern die SBV ein Doppelmandat hat - von beiden Seiten immer sorgfältig beachtet werden - von beiden Seiten. "Wurschtigkeit" bei der Vermischung führt idR zu problematischen bzw. rechtswidrigen Zuständen, die der jeweiligen Interessenvertretung über kurz oder lang schadet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Betriebsrat und zugleich SB-Vertretung

hackenberger, Friday, 06.08.2010, 13:10 (vor 5919 Tagen) @ zick

Hallo "Zick",

alle Beschlüsse von BR-Sitzungen in welchen der BRV so gehandelt hat, also Dich übergangen hat sind NICHTIG. Denn hier konnten wegen fehlerhafter Ladung keine rechtsgültigen Beschlüsse durch den BR gefasst werden.

Weiter begeht der BRV hier eine grobe Mandatsverletzung also einen Fall für den § 23 BetrVG ggf. wäre sogar zu prüfen ob es auch ein Fall des § 119 BetrVG ist "§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder". Dann droht dem BRV sogar ggf. eine Haftstrafe von bis zu 1 Jahr.

Also dem BRV erklären, dass zum einen alle so gefassten Beschlüsse nichtig sind und Du ab sofort auf eine ordnungsgemäße Ladung bestehen würdest und im Falle von weiteren Verstößen einen Anwalt mit der Wahrnehmung aller möglichen Schritte beauftragen würdest. Die Kosten hätte dann der AG zu tragen (§ 40 BetrVG). Dann dürfte der BRV ggf. auch noch Probleme mit dem AG bekommen, da dieser über die hier vermeidbare Kosten bestimmt nicht glücklich sein dürfte.

Sollten also einmal Dinge / Rechtstreitigkeiten vor die ArbG kommen welche Maßnahmen der Sitzungen, z.B. Ansprüche von Beschäftigen aus BVn usw., mit den nichtigen Beschlüssen, wegen fehlerhafter Ladung betreffend kommen, werden die Arbeitsrichter hier erst einmal prüfen ob hier diese Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst wurden, was ja nicht ist. Dann weisen sie alles eben aus diesem Grund zurück. Hieraus könnten sich dann auch noch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den BRV ergeben.

Wenn Du mit Doppelmandat in BR-Sitzungen bist, musst Du nur immer klar sagen in welcher Rolle Du gerade redest/ handelst. Als SchwbV nur beratend und als BR voll, mit allen Rechten. Also darfst Du dann auch mit abstimmen.

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