Hallo "Zick",
alle Beschlüsse von BR-Sitzungen in welchen der BRV so gehandelt hat, also Dich übergangen hat sind NICHTIG. Denn hier konnten wegen fehlerhafter Ladung keine rechtsgültigen Beschlüsse durch den BR gefasst werden.
Weiter begeht der BRV hier eine grobe Mandatsverletzung also einen Fall für den § 23 BetrVG ggf. wäre sogar zu prüfen ob es auch ein Fall des § 119 BetrVG ist "§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder". Dann droht dem BRV sogar ggf. eine Haftstrafe von bis zu 1 Jahr.
Also dem BRV erklären, dass zum einen alle so gefassten Beschlüsse nichtig sind und Du ab sofort auf eine ordnungsgemäße Ladung bestehen würdest und im Falle von weiteren Verstößen einen Anwalt mit der Wahrnehmung aller möglichen Schritte beauftragen würdest. Die Kosten hätte dann der AG zu tragen (§ 40 BetrVG). Dann dürfte der BRV ggf. auch noch Probleme mit dem AG bekommen, da dieser über die hier vermeidbare Kosten bestimmt nicht glücklich sein dürfte.
Sollten also einmal Dinge / Rechtstreitigkeiten vor die ArbG kommen welche Maßnahmen der Sitzungen, z.B. Ansprüche von Beschäftigen aus BVn usw., mit den nichtigen Beschlüssen, wegen fehlerhafter Ladung betreffend kommen, werden die Arbeitsrichter hier erst einmal prüfen ob hier diese Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst wurden, was ja nicht ist. Dann weisen sie alles eben aus diesem Grund zurück. Hieraus könnten sich dann auch noch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den BRV ergeben.
Wenn Du mit Doppelmandat in BR-Sitzungen bist, musst Du nur immer klar sagen in welcher Rolle Du gerade redest/ handelst. Als SchwbV nur beratend und als BR voll, mit allen Rechten. Also darfst Du dann auch mit abstimmen.