Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente (Allgemeines)

SBV1, Wednesday, 21.04.2010, 10:08 (vor 6029 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

eine schwerbehinderte beabsichtigt eine teilweise EM-Rente zu beantragen. Möchte aber nach Bewilligung dieser bis zu ihrer Hinzuverdienstgrenze weiter im Betrieb arbeiten.

Momentan würde die Teilrente nicht zur Auszahlung gelangen, da der momentane Verdienst zu hoch ist.
Hier wäre dann ein Antrag auf weitere Reduzierung der Arbeitszeit auf bsp.weise 20 Std./Woche erforderlich.

Im vorhandenen TV ist EU-Rente so geregelt, dass das Arbeitsverhältnis während der Rente ruht.
Zudem wäre ja nach der Novellierung im SGB IX die Zustimmung des IA ebenfalls von Nöten, wie bei einer Kündigung.

Jetzt sagt die DRV, man solle sich vorher eine sog. Bestätigung des AG geben lassen, dass man nach Bewilligung der teilweisen EU-Rente zum Einen die Arbeitszeit weiter reduzieren darf und auch für die Dauer der Rente weiter beschäftigt bleibt bzw. weiterarbeiten darf.

Wer hat bereits Erfahrungen mit solch einem Modell> Kann mir Tips zur Beantragung der "Weiterbeschäftigung" während der teilw. EU-Rente geben und wie sieht das ganze rechtlich aus>

Vielen Dank im Vorraus!!!!

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Liebe Grüße
SBV1

Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente

hackenberger, Wednesday, 21.04.2010, 10:25 (vor 6029 Tagen) @ SBV1

Hallo SBV1,

nochmals der Hinweis von mir, hier handelt es sich um kein Thema der SchwbV gem. § 95 Abs.2.

Es ist eine reine Rentenfrage. Es geht hier um "viel" Geld. Daher sollte man hier mit Tipps und Ratschlägen sich als SchwbV zurückhalten. Es gibt hierfür Fachleute, auf diese kann und sollte man verweisen. Also die Berater der DRV, ggf. auch Vdk (www.vdk.de).

Auch sollte die Koll. sich mit der Gewerkschaft bezgl. der Fragen zum TV in verbindung setzen. Auch wäre ggf. darauf zu achten, dass auf Grund mancher TV, man bei EU-Renten innerhalb einer gewissen Zeit die Weiterbeschäftigung beantragen muss, da sonst das Beschäftigungsverhälnis endet oder ruht.

Bei falschen Auskünften könnten hier auch Regressansprüche entstehen, welche sehr kostspielig werden könnten.

Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente

SBV1, Wednesday, 21.04.2010, 10:26 (vor 6029 Tagen) @ SBV1

»Sorry, habe hierzu bereits im Forum Antworten gefunden!

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Liebe Grüße
SBV1

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