Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente (Allgemeines)
Hallo SBV1,
nochmals der Hinweis von mir, hier handelt es sich um kein Thema der SchwbV gem. § 95 Abs.2.
Es ist eine reine Rentenfrage. Es geht hier um "viel" Geld. Daher sollte man hier mit Tipps und Ratschlägen sich als SchwbV zurückhalten. Es gibt hierfür Fachleute, auf diese kann und sollte man verweisen. Also die Berater der DRV, ggf. auch Vdk (www.vdk.de).
Auch sollte die Koll. sich mit der Gewerkschaft bezgl. der Fragen zum TV in verbindung setzen. Auch wäre ggf. darauf zu achten, dass auf Grund mancher TV, man bei EU-Renten innerhalb einer gewissen Zeit die Weiterbeschäftigung beantragen muss, da sonst das Beschäftigungsverhälnis endet oder ruht.
Bei falschen Auskünften könnten hier auch Regressansprüche entstehen, welche sehr kostspielig werden könnten.