Gültige Wahl? (Wahlen)
» » Wahlen 2010
» » unser Standort in N'sachsen hat die SBV Wahl mit der BR Wahl im März
» 2010 zusammen durchgeführt.
» War denn die Amtszeit der SBV zu dem Datum abgelaufen oder gab es eine
» Betriebsänderung>
Nein, die Amtszeit war noch nicht abgelaufen, die endet ja erst im Nov.2010,
es gab auch keine Änderungen irgendwelcher Art
» » Ich habe schon mehrere Beiträge in dem Forum gelesen, aber noch keine
» » Antwort zu der Frage :
» » - Ist die SBV Wahl gültig
» Um die Frage beantworten zu können hast du zu wenig Fakten geschrieben
» (siehe obige Fragen).
Welche Fakten sind noch nicht erwähnt >
» » - muß im Okt./Nov. 2010 nochmal gewählt werden
» Nein. Wenn du es "ganz genau" wissen willst, dann musst du Rechtsberatung
» einholen.
Sorry, NEIN > ist die Wahl doch gültig >
oder kann doch nach " Gut dünken" gehandelt werden >
» » oder kann das jeder machen...wie er Lust und Laune hat.
» Definitiv nein. Das SGB IX hat hier (§94) sehr konkrete Regelungen.
Nach meiner Erkenntnis ist die " alte SBV" im Amt, die Wahl ungültig und im Okt./ Nov. muß neu gewählt werden>.