Vorgehen bei Verleumdung oder übler Nachrede (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
ein sb AN hat sich nach langer Krankheit infolge lang andauerndem Mobbing und Diskriminierung
dazu entschlossen, das Unternehmen zu verlassen. Er sah keinen anderen Ausweg mehr.
Der AG hat sich erst nach Einschalten eines Arbeitnehmeranwalts wegen nachweisbaren massiven Verstössen gegen das AGG (u.a. systematische Nichtberücksichtigung bei Bewerbungen/Nichtunterrichtung der SBV u.v.m) bereit erklärt, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung zu zahlen.
Der s.b. AN verzichtet dafür vertragsgemäß auf weitere Ansprüche.
Der sb AN ist durch Drohungen und Verleumdungen seines Vorgesetzten schwer traumatisiert, ähnlich wie ein Missbrauchs- oder Folteropfer kann er seit Monaten nicht schlafen, seine neben anderen Handicaps zusätzlichen seelischen Behinderungen, chronische Angst und Panikstörungen, schwere Depression u.v.m. lassen es ungewiss, ob er jemals überhaupt wieder einer Beschäftigung
nachgehen kann. Zur Zeit wartet er auf den Bescheid der DRV wegen Erwerbsminderungsrente.
Ähnlich wie das Opfer eines Gewaltverbrechens möchte er die Sache nicht auf sich beruhen lassen, und erwägt, den Vorgesetzten anzuzeigen.
Einen Teil der Verleumdungen kann er durch ausgedruckte Emails zweifelsfrei belegen.
Auch wenn das hier gar nicht das richtige Forum ist: Ist dieser Schritt wirklich zu empfehlen>
Hast Du einen Tipp, wo und wie man sich darüber informieren kann>
Viele Grüße
Paco