Vorgehen bei Verleumdung oder übler Nachrede (Allgemeines)

pacodecolonia, Wednesday, 21.04.2010, 13:38 (vor 6029 Tagen)

Hallo Bernhard,

ein sb AN hat sich nach langer Krankheit infolge lang andauerndem Mobbing und Diskriminierung
dazu entschlossen, das Unternehmen zu verlassen. Er sah keinen anderen Ausweg mehr.

Der AG hat sich erst nach Einschalten eines Arbeitnehmeranwalts wegen nachweisbaren massiven Verstössen gegen das AGG (u.a. systematische Nichtberücksichtigung bei Bewerbungen/Nichtunterrichtung der SBV u.v.m) bereit erklärt, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung zu zahlen.
Der s.b. AN verzichtet dafür vertragsgemäß auf weitere Ansprüche.

Der sb AN ist durch Drohungen und Verleumdungen seines Vorgesetzten schwer traumatisiert, ähnlich wie ein Missbrauchs- oder Folteropfer kann er seit Monaten nicht schlafen, seine neben anderen Handicaps zusätzlichen seelischen Behinderungen, chronische Angst und Panikstörungen, schwere Depression u.v.m. lassen es ungewiss, ob er jemals überhaupt wieder einer Beschäftigung
nachgehen kann. Zur Zeit wartet er auf den Bescheid der DRV wegen Erwerbsminderungsrente.

Ähnlich wie das Opfer eines Gewaltverbrechens möchte er die Sache nicht auf sich beruhen lassen, und erwägt, den Vorgesetzten anzuzeigen.
Einen Teil der Verleumdungen kann er durch ausgedruckte Emails zweifelsfrei belegen.

Auch wenn das hier gar nicht das richtige Forum ist: Ist dieser Schritt wirklich zu empfehlen>
Hast Du einen Tipp, wo und wie man sich darüber informieren kann>

Viele Grüße
Paco

Vorgehen bei Verleumdung oder übler Nachrede

hackenberger, Wednesday, 21.04.2010, 14:01 (vor 6029 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

das ist doch wohl der gleiche Fall wie die andere Frage zum Thema "Aufhebungsvertrag" von Dir.

Du schreibst doch, der AN hat einen Anwalt. Der AN sollte dann doch bitte diese rechtlichen Fragen an diesen stellen. Er kann und darf hier antworten und hat auch ggf. das Ganze versicherungsmäßig abgesichert.

Hier wäre dann auch durch den Anwalt abzuklären, liegt hier ein Verstoß gegen das AGG mit den dann weiteren möglichen Folgen vor.

» Hast Du einen Tipp, wo und wie man sich darüber informieren kann>
Also, diese Frage habe ich ja beantwortet, auch in dem anderen Beitrag von Dir. Doch nochmals klar die Antwort: Anwalt oder Gewerkschaft!

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