Vorgehen bei Verleumdung oder übler Nachrede (Allgemeines)
Hallo Paco,
das ist doch wohl der gleiche Fall wie die andere Frage zum Thema "Aufhebungsvertrag" von Dir.
Du schreibst doch, der AN hat einen Anwalt. Der AN sollte dann doch bitte diese rechtlichen Fragen an diesen stellen. Er kann und darf hier antworten und hat auch ggf. das Ganze versicherungsmäßig abgesichert.
Hier wäre dann auch durch den Anwalt abzuklären, liegt hier ein Verstoß gegen das AGG mit den dann weiteren möglichen Folgen vor.
» Hast Du einen Tipp, wo und wie man sich darüber informieren kann>
Also, diese Frage habe ich ja beantwortet, auch in dem anderen Beitrag von Dir. Doch nochmals klar die Antwort: Anwalt oder Gewerkschaft!