Anzahl der Wahlvorschläge (Wahlen)

hajue, NRW, Thursday, 06.05.2010, 16:24 (vor 6012 Tagen)

Ich grüße alle Forumsteilnehmer an diesem regnerischen Maitag.
Die nächste Wahl steht ins Haus und ich würde gerne folgende Situation für mich klären lassen: ich bin stellvertretendes Mitglied in NRW im Schulbereich. Zum Zuständigkeitsbereich gehören mehr als 140 Schulen, an denen mehr oder weniger viele sb Lehrkräfte tätig sind. Für meinen Wahlvorschlag benötige ich ca. 30 Unterschriften. Nun meine Frage: Kann ich aus meinem Emailverteiler die sb Lehrkräfte einzeln anschreiben, mit der Bitte, den Wahlvorschlag auszufüllen und mir zurückzusenden> Im Extremfall hätte ich dann 30 Wahlvorschläge mit jeweils nur einer Unterschrift. Ist so was gültig> Reicht es, wenn ich die 30 Wahlvorschläge am Rand zusammenklebe und anschließend klammere> Vielen Dank für die Hilfe hajue

Anzahl der Wahlvorschläge

hackenberger, Thursday, 06.05.2010, 17:50 (vor 6012 Tagen) @ hajue

Hallo "hajue",

hier drängt sich mir ganz vorrangig die Rechtsfrage auf, ob es sich bei den 140 Schulen wirklich nur um eine Dienststelle im wahlrechtlichem Sinne handelt> Also ist tatsächlich nur eine SchwbV zu wählen oder sind es wahlrechtlich vielmehr 140 Dienststellen>

Daher sollten folgende Fragen hier unbedingt als Vorfragen abgeklärt werden:

1.
Handelt es sich bei den 140 Schulen personalvertretungsrechtlich um eine Dienststelle mit einem einzigen Personalrat, also um einen einzigen "Wahlbezirk" auf der Ebene des Regierungsbezirks
(nach welcher genauen Vorschrift des LPersVG NRW >) oder

2.
Wurden die 140 Schulen auf Regierungsbezirksebene wahlrechtlich zu einer Dienststelle für die Wahl nach Erörterung des AG mit dem Integrationsamt zusammengefasst nach § 94 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB IX>
Eine Zusammenfassung für die Wahl ginge regelmäßig lediglich bei räumlicher Nähe der Dienststellen untereinander und guten Verkehrsverbindungen bis 40 km!

3.
Außerdem müsste für das passive SBV-Wahlrecht nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB IX (Zugehörigkeit zu den einzelnen Dienststellen/Schulen jeweils am Wahltag sechs Monate am Stück) abgeklärt werden. Nicht ausreichend ist die personalvertretungsrechtliche Wählbarkeit an den einzelnen Dienststellen/Schulen jeweils zum Personalrat nach [link=https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text>anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2035&bes_id=4223&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det216435]§ 11 Abs. 1 LPersVG NRW 2009[/link].

Zur Frage "lose Blätter":

Es ist natürlich zulässig, mehrere Ausfertigungen derselben Vorschlagsliste zum Sammeln von Stützunterschriften in Umlauf zu geben. Alle Angaben im Bewerberteil müssen dann aber inhaltlich identisch sein, auch hinsichtlich der Reihenfolge der vorgeschlagenen Bewerber für die Stelli-Wahl.
Quelle!

Darauf achten:
• dass alle Einzelblätter untrennbar zu einer Urkunde zusammengefügt werden und
• jeweils klar und eindeutig dem Wahlvorschlag zugeordnet werden können, etwa durch die Angabe eines Vertreters des Wahlvorschlags links oben im Formular, und
• alles dem Wahlvorstand im Original vorgelegt wird
(Kopien der Stützunterschriften sind nach neuester Rechtsprechung nicht ausreichend).

Siehe dazu beispielsweise auch die neue Wahlbroschüre, Seite 50, links oben,
unter Hinweis auf LAG München, Beschl. vom 25.10.2007, 4 TaBV 38/07, wie folgt:

"Stützunterschriften auf losen Blättern lassen sich nicht zweifelsfrei einem Wahlvorschlag zuordnen und bilden mit diesem keine einheitliche Urkunde"

Anzahl der Wahlvorschläge

hajue, NRW, Thursday, 06.05.2010, 18:49 (vor 6012 Tagen) @ hackenberger

Danke für die schnelle Antwort. Allerdings habe ich das Gefühl, dass ich mich entweder nicht verständlich ausgedrückt habe oder die Antwort nicht verstanden habe. Was ich meine: Ich stelle einen Wahlvorschlag her, der im oberen Teil meine Angaben beinhaltet und Auskunft darüber gibt, dass ich als Stellvertreter kandidiere. Darunter dann das Feld für die Unterzeichner des Wahlvorschlages. Alles ist auf einer Seite. Nun nehme ich dieses „Formular“ und verschicke es an 30 Personen per Email, die drucken das aus, unterschreiben und schicken mir das zurück. Dann hätte ich 30 Wahlvorschläge mit jeweils nur einer Unterschrift. Dies müsste doch eigentlich gehen, denn „Es ist zulässig, mehrere Ausfertigungen derselben Vorschlagsliste zum Sammeln von Unterschriften in Umlauf zu geben. Alle Angaben im Bewerberteil müssen dann aber inhaltlich übereinstimmen, auch hinsichtlich der Reihenfolge der vorgeschlagenen Bewerber.“ Sollte dieses Verfahren also möglich sein, muss ich dann auch die Vorschlagslisten miteinander zu einer Urkunde verbinden> Es wird für diese Schulform im Regierungsbezirk eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Vielleicht bin ich aber auch auf dem Holzweg mit meiner Idee, dann müsste ich etliche Schulen abfahren und mir die Unterschriften vor Ort holen, was sehr aufwendig wäre. Habe diese Antwort formuliert bevor ich die Benachrichtigung bekommen habe. Dann müsste das so o.k. sein. Gruß und Danke hajue

Anzahl der Wahlvorschläge

hackenberger, Thursday, 06.05.2010, 19:02 (vor 6012 Tagen) @ hajue

Hallo "hajue"

» Danke für die schnelle Antwort.
Bitte, versuchen WIR ja immer. ;-)

» Allerdings habe ich das Gefühl, dass ich mich entweder nicht verständlich
» ausgedrückt habe oder die Antwort nicht verstanden habe. Was ich meine:
» Ich stelle einen Wahlvorschlag her, der im oberen Teil meine Angaben
» beinhaltet und Auskunft darüber gibt, dass ich als Stellvertreter
» kandidiere. Darunter dann das Feld für die Unterzeichner des
» Wahlvorschlages. Alles ist auf einer Seite. Nun nehme ich dieses
» „Formular“ und verschicke es an 30 Personen per Email, die
» drucken das aus, unterschreiben und schicken mir das zurück. Dann hätte
» ich 30 Wahlvorschläge mit jeweils nur einer Unterschrift. Dies müsste doch
» eigentlich gehen, denn „Es ist zulässig, mehrere Ausfertigungen derselben
» Vorschlagsliste zum Sammeln von Unterschriften in Umlauf zu geben.
Ja!

» Alle Angaben im Bewerberteil müssen dann aber inhaltlich übereinstimmen,
» auch hinsichtlich der Reihenfolge der vorgeschlagenen Bewerber.“ Sollte
» dieses Verfahren also möglich sein, muss ich dann auch die Vorschlagslisten
» miteinander zu einer Urkunde verbinden>
Ja!

» Vielleicht bin ich aber auch auf dem Holzweg mit meiner Idee, dann müsste
» ich etliche Schulen abfahren und mir die Unterschriften vor Ort holen,
» was sehr aufwendig wäre.
Aber ggf. sinnhaft, denn die "Wähler" wollen ja eigentlich die Kandidaten kennen und haben vielleicht auch Fragen an diesen welche sie mit diesem perönlich besprechen möchten und anderem auch seine Ziele. Es würde auch den Wählern zeigen, hier ist jemand bereit sich sehr für die Sache einzusetzen und nimmt dafür sogar Freizeit/ Urlaub in Anspruch.

Anzahl der Wahlvorschläge

hackenberger, Thursday, 06.05.2010, 19:14 (vor 6012 Tagen) @ hackenberger

Hallo "hajue"

hier noch einmal ein Auszug aus einer Broschüre zu dieser Frage:

In größeren Betrieben, aber auch in Schichtbetrieben, wird es kaum möglich sein, für eine Vorschlagsliste Stützunterzeichnungen nur auf einer einzigen Ausfertigung der Liste beizuholen. Es wird deshalb als zulässig angesehen, dass eine Vorschlagsliste in mehreren, aber jedenfalls gleich lautenden Ausfertigungen zur Unterzeichnung im Betrieb umläuft. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Ausfertigungen, wenn es sich um eine Vorschlagsliste mit bestimmten Bewerberinnen und Bewerbern handelt, einheitlich sind. Der Stützunterzeichner muss wissen, für welche Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber er seine Unterschrift gibt.
Seite 31 dieser Broschüre!

Anzahl der Wahlvorschläge: Begriff der Dienststelle

Doris, Thursday, 06.05.2010, 21:08 (vor 6012 Tagen) @ hajue

» Es wird für diese Schulform im Regierungsbezirk eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.

Hallo "hajue",

die zwei von Bernhard gestellten wahlrechtlich besonders wichtigen [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=10715#p10716]Vorfragen 1 und 2[/link] sind noch offen. Aus welcher konkreten landesrechtichen Vorschrift ergibt sich, dass für die 140 Schulen im "Regierungsbezirk" lediglich eine einzige "örtliche" Schwerbehindertenvertretung gewählt werden kann bzw. muss, also die 140 "Schulen gemeinsam eine Dienststelle" bilden> Gibt es denn für diese 140 Schulen auch nur einen einzigen "örtlichen" Personalrat>

Wenn es dafür keine konkrete Rechtsnorm geben sollte, wäre eine derartige SchwbV-Wahl auf Bezirksebene mangels Rechtsgrundlage bzw. wegen Verkennung des gesetzlichen Dienststellenbegriffs unzulässig und anfechtbar! Der Arbeitgeber bzw. der Wahlvorstand können nicht einfach bestimmen, dass jeweils pro Regierungsbezirk nur eine örtliche SchwbV gewählt wird. Das steht unter Gesetzesvorbehalt.

--
Viele Grüße
Doris

Anzahl der Wahlvorschläge: Begriff der Dienststelle

hajue, NRW, Friday, 07.05.2010, 12:02 (vor 6011 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,
in jedem Regierungsbezirk in NRW (es gibt 5) wird für jede Schulform eine Bezirksschwerbehindertenvertretung gewählt. Außerdem gibt es genau so für jede Schulform in jedem Regierungsbzirk einen Personalrat. Das ist schon o.k.
Gruß hajue

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