Zeiträume Antragstellung GdB (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 20.05.2010, 09:04 (vor 5112 Tagen) @ pit

Hallo Pit,

bitte doch eine etwas genauere Angabe/ Aussage was Du hier wissen möchtest> Also welche Fristen meinst Du> Fristen von wem für wen>

Wenn es um die Frage geht, wann kann man einen erneuten Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen, Verschlimmerungsantrag.

Dazu kann man nur sagen: Es gibt keine besonderen Fristen hier (direkt). Aber indirekt. Denn im § 2 des SGB IX heißt es im Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz "mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen"

Also muss dieser Fakt beachtet werden. Dieses kann dann zur Folge haben, dass Versorgungsämter Anträgen erst entsprechen können, wenn dieser Sachverhalt erfüllt ist.

Aber, es muss nicht zwingend dieser Zeitraum von 6 Monaten erfüllt werden, wenn erkennbar ist, dass der "ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit......und damit eine Beeinträchtigung zu erwarten ist" Zum Beispiel bei Querschnitt, Verlust der Sehkraft, Gliedmaßen oder sonstigen schweren Erkrankungen.


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