Skoliose (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Thursday, 20.05.2010, 16:16 (vor 5098 Tagen) @ pit

Hallo "pit",

das VA wird in einem solchen Fall den Antrag wohl bis nach der OP und dem dann feststellbaren Ergebnis ruhen lassen.

Hier könnte man aber ggf. einen Antrag auf Gleichstellung auf Erfolgsaussichten prüfen und dann diesen stellen.

Letztlich ist man ja immer verpflichtet nach Zuerkennung einer Behinderung Veränderungen dem VA anzuzeigen. So steht es auch immer in der Rechtsbehelfbelehrung.


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