Suchtbauftragte + SBV (Allgemeines)

sedov, Thursday, 03.06.2010, 13:23 (vor 5986 Tagen)

Hallo zusammen,:-)

bei uns steht die Neubesetzung der Suchtbeauftragten im Raum.
Da in den letzten 3 Jahren die vorhandenen Suchtbeauftragten entweder nie anwesend waren oder auch keine richtige Lust hatten, ihr Amt auszuüben (ist wirklich so), die Suchtkranken (Alkohol, Magersucht, Tablettensucht) auch von der Verwaltung aus, bei mir gelandet sind, habe ich mir überlegt, dieses Amt mit zu übernehmen. Ich habe mich mit diesem Thema mittlerweile sehr auseinandergesetzt und würde es gern übernehmen.
Kann ich als SBV die Aufgaben bzw. das Amt der Suchtbeauftragten übernehmen oder steht dem etwas, z.B. vom Gesetz her, entgegen>
Im Forum schrieb 2008 mal eine Ute, dass sie beide Funktionen ausübt.
Danke schon vorab :flower:
Gruß sedov

Suchtbauftragte + SBV

hackenberger, Thursday, 03.06.2010, 15:02 (vor 5986 Tagen) @ sedov

Hallo " Sevedo",

sofern es im anzuwendenden LPersVG keine negativen Regelungen gibt oder es in der Behörde sonstige negative Regelungen gibt welche ein solches Doppelmandat ausschließen geht es. Das SGB IX sagt erst einmal nichts dagegen.

Nur dann immer bitte darauf achten, in welcher Funktion man gerade aktiv ist und Aussagen macht. Letztlich darf selbstverständlich das SchwbV-Mandat nicht leiden.

Suchtbauftragte + SBV

sedov, Saturday, 05.06.2010, 21:10 (vor 5984 Tagen) @ hackenberger

Hallo, :flower:
mal wieder dickes DANKE für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich hab weder im LPVG noch in dienstlichen Dv´s etc. etwas gegenteiliges gefunden. Also werd ich´s mal probieren.
Macht weiter so! :ok:
Gruß sedov

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