Suchtbauftragte + SBV (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 03.06.2010, 15:02 (vor 5986 Tagen) @ sedov

Hallo " Sevedo",

sofern es im anzuwendenden LPersVG keine negativen Regelungen gibt oder es in der Behörde sonstige negative Regelungen gibt welche ein solches Doppelmandat ausschließen geht es. Das SGB IX sagt erst einmal nichts dagegen.

Nur dann immer bitte darauf achten, in welcher Funktion man gerade aktiv ist und Aussagen macht. Letztlich darf selbstverständlich das SchwbV-Mandat nicht leiden.


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