besondere Arbeitszeitregelung (Allgemeines)
Grüß Gott liebe Mitstreiter!
Folgendes Anliegen wurde mir angetragen:
Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst einer Bundesbehörde fragt an, ob es - zeitlich befristet - möglich wäre seine derzeitige tägliche Arbeitszeit bei Bedarf zu kürzen, da es ihm aufgrund von akuten rheumatischen Beschwerden an einigen Tagen nicht möglich ist seine Tätigkeit weiter auszuüben.
Eine Krankmeldung möchte er vermeiden, da er, soweit es möglich ist, seiner Tätigkeit weiter nachgehen will.
Auf Anhieb ist mir die Regelung bzgl. extremer Wetterlagen in der einschlägigen Rahmenintegrationsvereinbarung eingefallen.
Gibt es eventuell auch eine andere Grundlage mit der ich den Dienstvorgesetzten überzeugen könnte>
MfG
Obelix