Höhe Urlaubsgeld (Zusatzurlaub)

inday, BW, Friday, 18.06.2010, 07:18 (vor 5084 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard und Wolfgang,

Zur Info

Zwischenzeitlich habe ich die bei der IG-Metall Bezirksleitung und der IG-Metall Verwaltungsstelle nachgefragt.
Von der Bezirksleitung erhielt ich die Auskunft dass für die 5 zusätzlichen Tage kein Urlaubsgeld bezahlt werde. Von der Verwaltungsstelle erhielt ich die Auskunft dass es sehr wohl bezahlt werde und zwar aufgrund einer Entscheidung v. 14.3.2006.

"Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die Urlaubsvergütung nach § 4.1 Urlaubsabkommen einschließlich des Urlaubsgeldes nicht nur für den tariflichen Urlaub nach § 3.1 Urlaubsabkommen, sondern auch für den Zusatzurlaub zu zahlen ist. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit nicht zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub unterschieden."

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MfG. inday


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