Betriebsarzt ist umgezogen (Allgemeines)

J_Neumann, BW, Wednesday, 23.06.2010, 15:12 (vor 5966 Tagen)

Hallo,
Hier im Betrieb ist vor einem Monat der Betriebsarzt in neue Räume umgezogen. Leider wurde hier die SBV nicht informiert und angehört.
Auf der letzten Sitzung des Arbeitssicherheitsausschuss ist mir das dann zu Ohren gekommen. Leider wurden die neuen Räume so gewählt, daß Rollstuhlfahrer diese gar nicht und Gehbehinderte diese nur sehr beschwerlich aufsuchen können. Ich bin jedoch der Meinung, daß wenn ein Dienst in der Firma angeboten wird er auch für alle nutzbar sein muss und nicht Kollegen wegen ihrer Behinderung hier ausgeschlossen werden dürfen.

Ich habe das ganze auch sofort auf der nächsten BR Sitzung zum Thema gemacht wo sich der BR in seine Mehrheit meiner Meinung anschloß. Wir haben dann die GL zu einer Sondersitzung eingeladen und haben auf den Missstand hin gewiesen. Die GL weist aber nun darauf hin, daß man aus Kostengründen nicht gewillt ist die Praxisräume barrierefrei zugänglich zu machen, und die GL nicht verpflichtet ist Sprechzeiten des Betriebsarztes an zu bieten und man sich überlegen würde, daß wenn ich hier weiter Forderungen stelle dies ganz ein zu stellen.

Wie kann ich weiter vor gehen und wie ist die rechtliche Lage.

Gruß
Joachim

Betriebsarzt ist umgezogen

hackenberger, Wednesday, 23.06.2010, 15:46 (vor 5966 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim,

die Rechtsgrundlage zur Bestellung des Betriebsarztes (ist Mitbestimmungspflichtig durch den BR § 87) ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / ASiG)

Der AG kann hier aber auch externe Dienste in Anspruch nehmen. Selbstverständlich muss der Betriebsarzt für alle AN erreichbar sein.

Nun wäre halt ggf. abzuwägen, was ist sinnvoller auch für die Koll. ein Betriebsarzt im Hause oder ein externer> Wenn es also keine aktuellen Probleme für die Koll. betreffend der Erreichbarkeit gibt, also es sich "nur" um einen Grundsatz z.Zt. handelt, sollte man abwägen, welches im Augenblick eine sinnhafte Forderung ist.

Gibt es aber Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ist es die Sache des AG hier die Erreichbarkeit des Betriebsarztes auch für diese Sicherzustellen. Das Ganze wäre eigentlich auch ein Thema für dien Arbeitsschutzsitzung auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbinden.

Man könnte auch überlegen die BG einzubinden.

[link=http://www.ergo-online.de/site.aspx>url=html/organisation_arbeitsschutz/beratung_betreuung/arbeitsmedizinische_betreuung.htm]Kontextlink[/link]

Betriebsarzt ist umgezogen

J_Neumann, BW, Wednesday, 23.06.2010, 16:18 (vor 5966 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
nein es geht nicht nur darum Recht zu haben. Wir haben hier zwei Rollstuhlfahrer und ich selbst habe einen GdB 70 G.

Der AG schlägt vor, daß die SB Kollegen halt den Betriebsarzt anrufen und sich dann mit diesem in einem Besprechungszimmer treffen. Selbst das Gerät für den Sehtest könne man bei Bedarf transportieren. Ich befürchte nur, daß bei sochen Hürden die Dienste des Betriebsarzt von den Behinderten nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Auch ist in den Besprechungszimmern keine Liege oder Möglichkeit sich zu entkleiden vorhanden. Ich selbst würde da auch lieber auf den Dienst verzichten.

Ich weiß halt nicht wo ich hier den Hebel noch ansetzen kann. Ich werde aber auf jeden Fall mit der BG Kontakt aufnehmen.

Das Problem der Zugänglichkeit wäre ja bereits mit der Montage eines Treppenlifters zu beheben.

Gruß Joachim

Betriebsarzt ist umgezogen

hackenberger, Wednesday, 23.06.2010, 16:46 (vor 5966 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim,

das Gerät für den Sehtest kann der Arzt wirklich mitbringen. Aber es muss im Hause dann sofern es Untersuchungen notwenig machen entsprechende Möglichkeiten, wie Liege und Umkleidemöglichkeiten und ggf. Handwaschbecken gegeben sein.

Dieses muss grundsätzlich gegeben sein, alleine für den Fall, dass es einem Koll. einmal "unwohl" wird. Also ein Krankenzimmer. Schaue einmal in die ArbStättV

Hier hilft die BG ggf. weiter. Aber auch die Fachkraft für Arbeitsschutz/ Arbeitssicherheit ist gefordert.

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