Wahlvorstand bestellen (Wahlen)
Hallo hilfreiches Forum,
in der Wahlordnung steht eigentlich klar, dass die SBV ( die Vertrauensperson )
den Wahlvorstand bestellt.Verstehe ich das richtig, dass ich Personen aus dem Betrieb "willkürlich" ansprechen könnte diese Aufgabe zu übernehmen oder kann so ein Vorgehen als undemokratisch angesehen werden, weil vielleicht der Ein oder Andere sich auch dafür gemeldet hätte>
Gruß
Conny