Wahlvorstand bestellen (Wahlen)

Conny, Monday, 28.06.2010, 19:10 (vor 5959 Tagen)

Hallo hilfreiches Forum,
in der Wahlordnung steht eigentlich klar, dass die SBV ( die Vertrauensperson )
den Wahlvorstand bestellt.Verstehe ich das richtig, dass ich Personen aus dem Betrieb "willkürlich" ansprechen könnte diese Aufgabe zu übernehmen oder kann so ein Vorgehen als undemokratisch angesehen werden, weil vielleicht der Ein oder Andere sich auch dafür gemeldet hätte>
Gruß
Conny

Wahlvorstand bestellen

hackenberger, Monday, 28.06.2010, 19:23 (vor 5959 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

die SchwbVWO gilt hier, dabei bleibt es. Es ist nun einmal so, dass bei bestehenden betrieblichen Interessenvertretungen, sei es SchwbV oder BR, diese den Wahlvorstand bestellen.

Doch wenn sich geeignete melden, warum dann nicht auf diese zurückgreifen. Besonders wenn diese ggf. auch schon Erfahrungen mit Wahlformalitäten und -Fristen haben.

U.U kann man dieses dann aber auch nutzen um ggf. kündigungsgefährdete, geeignete Koll. zu mindest für die Dauer von 6 Monaten aus der Gefahrenzone zu nehmen. Denn die Mitglieder des WV haben ja für die Zeit von 6 Monaten den besonderen nachwirkenden Kündigungsschutz.

Wahlvorstand bestellen

Conny, Monday, 28.06.2010, 19:40 (vor 5959 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
genau deshalb, weil Erfahrung als Wahlvorstand wichtig ist und die Aufgabe ja vor Allem aus Arbeit und persönlichem Einsatz besteht kam ich zunächst auf die Idee, genau solche Kolleginnen und Kollegen anzusprechen.Falls keine Bereitschaft vorhanden sein sollte, bleibt immer noch der andere Weg.
Danke für die schnelle Orientierungshilfe.
Gruß
Conny

RSS-Feed dieser Diskussion