Wahlvorstand bestellen (Wahlen)

hackenberger, Monday, 28.06.2010, 19:23 (vor 5959 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

die SchwbVWO gilt hier, dabei bleibt es. Es ist nun einmal so, dass bei bestehenden betrieblichen Interessenvertretungen, sei es SchwbV oder BR, diese den Wahlvorstand bestellen.

Doch wenn sich geeignete melden, warum dann nicht auf diese zurückgreifen. Besonders wenn diese ggf. auch schon Erfahrungen mit Wahlformalitäten und -Fristen haben.

U.U kann man dieses dann aber auch nutzen um ggf. kündigungsgefährdete, geeignete Koll. zu mindest für die Dauer von 6 Monaten aus der Gefahrenzone zu nehmen. Denn die Mitglieder des WV haben ja für die Zeit von 6 Monaten den besonderen nachwirkenden Kündigungsschutz.


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