Arbeitstage an einem Stück ohne Freie!!! (Allgemeines)
Hallo,
Das Du MAV bist lässt sich aus dem Profil LEIDER nicht ersehen, daher bitte dieses unbedingt ergänzen.
So nun zu Deiner Frage, ja es geht grundsätzlich. Das ArbZG läst es zu. Aber bei Scherbehinderten könnte sich eine anderer Möglichkeit aus § 81 Abs 4 SGB IX ergeben. Daher dort mal alles genau lesen. Auch bei uns A-Z lesen und Suche nutzen. Auch den Beitrag "Streng geheim... Lesen und beachten.
Gebe einmal in www,google.de kleine schichtfibel" ein
PS: Der GdB wird nicht mehr mit %% angegeben. Nur noch GdB 60