Wahlvorschläge (Wahlen)

hackenberger, Monday, 05.07.2010, 20:00 (vor 5952 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

zu mindest ein Teil Deiner Frage, hätte ein Blick in die aktuelle Wahlbroschüre Seite 23 beantwortet bzw. wird dort beantwortet. Den Link zur Wahlbroschüre hättest Du auch auf der Sonderseite "[link=http://www.schwbv.de/wahlen.html>PHPSESSID=8a68e3d20087ffba29e57dea1c0b2add]Wahlen[/link]" gefunden.

Zur Frage "Stützunterschriften" und Zeitpunkte gibt es im Gesetz und in der SchwbVWO nur eine Frist betreffend des Abgabezeitpunkt bei WV. Nicht betreffend des Zeitpunktes zum Sammeln. Die Listen dürfen nur nachdem Unterschriften gesammelt wurden aber nicht mehr verändert werden.

Es gibt aber auch verständliche und nachvollziehbare Aussagen, dass erst mit Erlass des Wahlausschreibens der Wahlvorgang/Ablauf beginnt. Daher sollte man auch um nicht ggf. vom Gericht etwas anders festgestellt wird unbedingt auch mit dem Sammeln von Unterschriften bis zum Erlass des Wahlaushanges zu warten.


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