30 % ??? (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Friday, 22.04.2005, 17:09 (vor 6956 Tagen) @ Otger Könning

Hallo,

ein GdB von 30 kann in Ordnung sein "nach einem Herzinfarkt ist die GdB/MdE-Bewertung von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig.".

Ob ein Widerspruch Sinn macht kann daher nur nach Bewertung der für das Anerkennungsverfahren hinzugezogenen ärtzlichen Befundberichte geklärt werden. Weiter könnte auch geprüft werden, ob möglicher Weise weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen gegeben sind welche möglicher Weise noch nicht im Antragsverfahren berücksichtigt wurde.

Der Arzt könnte z.B. bei der Bewertung der Unterlagen behilflich sein oder aber eine zuständige SchwbV.

GdB 30 kann einen Steuerfreibetrag ergeben, wenn die Behinderung nach aussen sichlich ist, das geht aus dem Bescheid hervor. Zusatzurlaub oder sonstige Nachteilsausgleiche gibt es nicht. Sofern auf Grund der Behinderung der Arbeitsplatz gefährdet ist könnte man eine Gleichstellung beantragen um so dann den besonderen Kündigungsschutz zu bekommen.


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