Wahl der SBV (Wahlen)
Hallo,
ich bin in einem großen Dienstleistungsbetrieb beschäftigt. Der Betrieb hat eine Hauptstelle mit ca. 80 Mitarbeitern und weitere 9 Niederlassungen in ganz Deutschland mit 5-60 Mitarbeitern. Im Betrieb insgesamt sind 12 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt. Zur Wahl einer SBV wurde geäußert:
a) der § 94 des SGB IX enthält eine kann-Bestimmungen und ist keine muss-Bestimmung
b) da an keinem Standort des Unternehmens mehr als 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt sind, entfällt die Wahl einer SBV
Sind diese Aussagen korrekt>
Vielen Dank für Eure Hilfe!