Wahl der SBV (Wahlen)

steini43, Thursday, 22.07.2010, 11:58 (vor 5935 Tagen)

Hallo,

ich bin in einem großen Dienstleistungsbetrieb beschäftigt. Der Betrieb hat eine Hauptstelle mit ca. 80 Mitarbeitern und weitere 9 Niederlassungen in ganz Deutschland mit 5-60 Mitarbeitern. Im Betrieb insgesamt sind 12 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt. Zur Wahl einer SBV wurde geäußert:
a) der § 94 des SGB IX enthält eine kann-Bestimmungen und ist keine muss-Bestimmung
b) da an keinem Standort des Unternehmens mehr als 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt sind, entfällt die Wahl einer SBV

Sind diese Aussagen korrekt>

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Wahl der SBV

hackenberger, Thursday, 22.07.2010, 12:07 (vor 5935 Tagen) @ steini43

Hallo steini43,

zu erste den Hinweis, wir sind hier ausschließlich ein Forum für Mandatsträger, dieses auch, weil es in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz gibt welches auch wir hier beachten müssen.

Nur so viel zu Deinen Fragen:

Der maßgebliche § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist keine Kann-Bestimmung, da das Wort "kann" dort überhaupt nicht vorkommt. Da leidet wohl jemand an "Leseschwäche", da schon der Gesetzeswortlaut für eine Kann-Bestimmung überhaupt nichts hergibt. Eine SBV ist demnach zu wählen, wenn die Voraussetzungen des § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorliegen. Außerdem hat der Betriebsrat die gesetzliche Verpflichtung, auf eine SBV-Wahl hinzuwirken nach § 93 Satz 2 SGB IX, wenn die Voraussetzungen für eine Wahl vorliegen.

Die Mindestzahl von 5 ist fix, bei dem Thema "Zusammenfassung" ist es ein kann, zwingede Voraussetzung aber die "räumliche Nähe".

Unter A-Z und über die Linkspalte "Wahlen" findet man weiteres.

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